Pinterest ist ein Netzwerk für visuelles Entdecken, in dem die Nutzer sich inspirieren lassen können, um ihr Leben spannender und erfüllender zu gestalten. Im Gegensatz zu Plattformen, die den Fokus auf Politik, Nachrichten oder freie Meinungsäußerung legen, haben wir bewusst entschieden, einen positiven Ort zu schaffen, der die Nutzer inspiriert. Hasserfüllte oder schädliche Inhalte haben auf Pinterest keinen Platz und stehen im Gegensatz zu der positiven Umgebung, die wir fördern. Ob es um die nächste Mahlzeit, neue Klamotten oder kreative Möglichkeiten zur Gestaltung des Homeschooling geht: Wir helfen den Nutzern, neue Ideen zu entdecken und sich so ein erfüllendes Leben aufzubauen.
Das
Unsere Mission ist es, Menschen dazu zu inspirieren, ihr Leben nach ihren Wünschen zu gestalten. Nicht alles, was das Internet zu bieten hat, ist inspirierend. Daher gibt es auf Pinterest Richtlinien für was zulässig ist und was nicht. Die
Wir sind berechtigt, Inhalte sowie die Konten, Einzelpersonen und Gruppen, die diese Inhalte erstellen oder verbreiten, zu sperren, zu deaktivieren oder ihre Distribution einzuschränken, je nachdem, wie viel Schaden sie verursachen. Wenn Inhalte gegen unsere Richtlinien verstoßen, ergreifen wir globale Maßnahmen; wenn wir feststellen, dass Inhalte gegen lokales Recht verstoßen, die
Die folgenden Arten von Inhalten sind eingeschränkt oder nicht zulässig:
Neben der Durchsetzung unserer
Der Schutz unserer Nutzer, Mitarbeiter, Partner und der Öffentlichkeit hat höchste Priorität. Neben der Einhaltung der NetzDG-Bestimmungen arbeiten wir weiter an der Verbesserung unserer
Nutzern in Deutschland bietet Pinterest mehrere einfach aufzufindende, direkt zugängliche und immer verfügbare Möglichkeiten, Inhalte zu melden. Bei Meldungen, die sich auf das NetzDG beziehen, werden die Nutzer aufgefordert, weitere Informationen zu den angeblich rechtswidrigen Inhalten anzugeben, einschließlich des Grunds für die Beschwerde und des angeblich verletzten Gesetzes. Die Nutzer müssen vor dem Absenden der Beschwerde außerdem bestätigen, dass sie verstanden haben, dass es sich um eine rechtliche Beschwerde handelt und dass ihre Behauptungen wahr sind.
Der erste Meldemechanismus befindet sich in der App direkt neben dem betreffenden Inhalt. Angemeldete Nutzer melden Inhalte, die sie für anstößig halten, indem sie auf die drei kleinen Punkte auf jedem Pin klicken und „Pin melden“ auswählen. Wenn sie „Verstoß gegen das NetzDG“ auswählen, müssen sie die für die Beschwerde erforderlichen Informationen angeben. Da einige Nutzer möglicherweise nicht mit den vom NetzDG abgedeckten Verboten vertraut sind oder Inhalte melden möchten, die ihrer Ansicht nach gegen die Community-Richtlinien von Pinterest, aber nicht gegen die im Rahmen des NetzDG abgedeckten Gesetze verstoßen, haben Nutzer außerdem die Möglichkeit, anstelle von „Verstoß gegen das NetzDG“ eine weitere Kategorie in Bezug auf Vertrauen und Sicherheit als Grund für die Meldung auszuwählen. Diese Nutzer müssen die restlichen Felder, die sonst für eine vollständige NetzDG-Beschwerde erforderlich sind, nicht ausfüllen, doch in beiden Fällen überprüfen unsere Teammitglieder, ob der gemeldete Pin gegen das NetzDG oder gegen die
Meldeoptionen in der App
Wir stellen auf unserer Webseite außerdem
NetzDG Beschwerdeformular
Wie nachfolgend in diesem Bericht ausführlich beschrieben, haben wir Systeme eingerichtet, um sowohl die Person, die den Inhalt veröffentlicht hat, als auch die Person, die ihn gemeldet hat, über das Ergebnis der Beschwerde zu benachrichtigen. Wir versuchen immer, das Melden von Inhalten auf Pinterest noch einfacher zu machen, und suchen nach Möglichkeiten, um diesen Prozess für unsere Nutzer noch leichter zu gestalten.
Kriterien für die Entscheidungsfindung
Wir haben ein speziell ausgebildetes Team und ein Verfahren eingerichtet, um zu gewährleisten, dass gemeldete Inhalte umgehend überprüft und gegebenenfalls lokal gesperrt oder global deaktiviert werden. Das Überprüfungsteam überprüft in Deutschland gemeldete Inhalte auf Verstöße gegen Bestimmungen des deutschen Strafrechts, die im NetzDG als rechtswidrige Inhalte festgelegt sind, sowie auf Verstöße gegen Vertrauen und Sicherheit gemäß unseren
Zu geschützten und gefährdeten Gruppen im Sinne unserer Community-Richtlinien gehören: Menschen, die basierend auf ihrer tatsächlichen oder wahrgenommenen Hautfarbe, gesellschaftlichen Stellung, Ethnizität, nationalen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres Immigrationsstatus, Glaubens, Gesundheitszustands, Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität gruppiert werden. Außerdem umfasst dies Menschen, die aufgrund eines niedrigeren sozioökonomischen Status, ihres Alters oder Gewichts, ihrer Größe, einer Schwangerschaft oder eines Veteranenstatus gruppiert werden.
Falls das Ergebnis einer Überprüfung unklar ist, sind unsere Prüfer entsprechend geschult und leiten die Überprüfung an einen anderen Prüfer weiter. Ist das Ergebnis auch nach dieser zweiten Überprüfung immer noch unklar, wird die Meldung an einen internen Experten im Legal-Team eskaliert, der wiederholt Schulungen zu den Anforderungen und der Anwendung des NetzDG absolviert hat. Gegebenenfalls kann dieser Legal-Experte weitere Unterstützung bei einem externen deutschen Anwalt suchen, der auf Ordnungsrecht spezialisiert ist.
Alle zwei Wochen findet ein Treffen zwischen unserem Senior Head of Trust & Safety Operations und dem Global Head of Community Operations statt, bei dem aktuelle Entwicklungen und Probleme beim Umgang mit Beschwerden in Bezug auf Vertrauen und Sicherheit, einschließlich NetzDG-Beschwerden, besprochen werden.
Im Rahmen unserer Sicherheitsmaßnahmen deaktivieren wir Pins durch automatisierte Tools, manuelle Überprüfung und einen hybriden Ansatz, der Elemente von beidem kombiniert. Die Mechanismen, die eingesetzt werden, um gegen verschiedene potenzielle Richtlinienverstöße vorzugehen, unterscheiden sich je nach dem Stand der verfügbaren Technologie, dem Umfang der richtlinienwidrigen Inhalte und anderen Faktoren wie der Komplexität der Bewertung.
Unsere automatisierten Tools verwenden eine Kombination von Signalen, um potenziell richtlinienwidrige Inhalte zu identifizieren und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Unsere Machine-Learning-Modelle werden mithilfe eines Datensatzes trainiert, der Millionen von menschlichen Nutzern überprüfte Pins enthält. Die Modelle bewerten jedes Bild, das unserer Plattform hinzugefügt wird. Anhand dieser Bewertungen können unsere automatisierten Tools dann die gleiche Durchsetzungsentscheidung auf andere Pins anwenden, die dieselben Bilder enthalten.
Wir deaktivieren Pins manuell im Rahmen unseres Überprüfungsprozesses. Pins, die im Rahmen dieses Prozesses deaktiviert werden, wurden entweder intern identifiziert oder uns von Dritten gemeldet. Auch zählen dazu Pins, die von einem unserer Teammitglieder nach einer Meldung durch einen Nutzer überprüft und deaktiviert werden.
Hybride Deaktivierungen sind jene, bei denen ein Mensch feststellt, dass ein Pin gegen Richtlinien verstößt, und automatisierte Systeme dabei helfen, diese Entscheidung gegen durch von Computern identifizierte übereinstimmende Pins durchzusetzen. Je nachdem, wie viele Pins übereinstimmen, kann eine hybride Deaktivierung dazu führen, dass eine ganze Reihe von Pins deaktiviert wird oder gar keine.
Wir verwenden die neuesten Modellierungstechniken und entwickeln diese Modelle kontinuierlich weiter, indem wir neue Daten einbeziehen und neue technische Durchbrüche untersuchen, um die Leistung der Modelle im Laufe der Zeit zu erhalten bzw. zu verbessern und so rechtswidrige Inhalte wirksam zu bekämpfen.
Um die Qualität des Machine-Learning-Modells zu steuern, bewerten wir die Leistung dieses Modells mithilfe von Offlineanalysen und Onlineexperimenten vor dem Start. Wir beurteilen die Leistung anhand einer Reihe von Metriken, einschließlich falsch positiver und falsch negativer Ergebnisse. Zusätzlich überprüfen wir die Daten regelmäßig auf falsch positive Ergebnisse, um kontinuierlich Verbesserungspotenzial zu erkennen, das unsere Teams entsprechend bewerten und ausschöpfen.
Derzeit hat Pinterest Personen aus Wissenschaft und Forschung noch keinen Zugriff auf unsere Modelle oder Daten erteilt.
Diese Daten basieren auf den Informationen, die von der Person oder Beschwerdestelle, die die Beschwerde eingereicht hat, angegeben wurden. Von Januar bis Juni 2022 gingen bei uns insgesamt 1.206 Meldungen über angeblich rechtswidrige Inhalte gemäß NetzDG ein. Wir haben von deutschen Nutzern weitere 2.380 Beschwerden über angebliche Verstöße gegen unsere Community-Richtlinien erhalten, bei denen wir feststellten, dass möglicherweise ein Verstoß gegen das NetzDG vorliegt, obwohl der Nutzer das NetzDG nicht als Grund für die Beschwerde angab.
Da die Nutzer beim Einreichen einer Meldung über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Meldungen nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der eingegangenen Meldungen überein.
Quelle der Meldung |
Gesamt |
---|---|
Beschwerdestelle |
3 |
Nutzer |
3.583 |
Von meldender Person angegebener Grund |
Gesamt* |
---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
993 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
1.051 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung |
2 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten |
0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten |
0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen |
0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen |
0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung |
0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung |
128 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung |
1 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten |
0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen** |
1 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte |
0 |
§ 185 StGB: Beleidigung |
1 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede |
3 |
§ 187 StGB: Verleumdung |
2 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener** |
0 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen |
15 |
§ 241 StGB: Bedrohung |
0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten |
1 |
Inhalte für Erwachsene*** |
306 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen*** |
0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen*** |
65 |
Verschwörungstheorien*** |
71 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten*** |
43 |
Gewaltdarstellung und Drohungen*** |
531 |
Belästigung und Kritik*** |
23 |
Hasserfüllte Aktivitäten*** |
937 |
Medizinische Fehlinformationen*** |
35 |
Eingeschränkte Waren*** |
214 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten*** |
155 |
* Da die Nutzer beim Einreichen einer Meldung über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Meldungen nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der eingegangenen Meldungen überein.
**Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:
Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.
*** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind.
Die Beurteilung von Beschwerden kann sehr komplex sein, weil sowohl ein Verständnis des Kontexts als auch Fachwissen vorhanden sein muss. Dementsprechend haben wir unsere Teams und Verfahren strukturiert, um zu gewährleisten, dass wir bei der Überprüfung gemeldeter Inhalte konsistent die richtige Entscheidung treffen.
Neben der Einhaltung der NetzDG-Bestimmungen arbeiten wir weiter an der Verbesserung unserer Verfahren und Richtlinien, damit Pinterest ein inspirierender und sicherer Ort für alle bleibt.
Team
Alle Beschwerden über Verstöße gegen Vertrauen und Sicherheit aus Deutschland, also alle Beschwerden aus Deutschland mit Ausnahme der Beschwerden, in denen Spam oder geistiges Eigentum angeführt wird, werden auf potenzielle Verstöße gegen das NetzDG überprüft. Wenn wir eine Beschwerde über einen Verstoß gegen Vertrauen und Sicherheit aus Deutschland erhalten, leiten wir sie an deutschsprachige Experten weiter, die sowohl in die internen Richtlinien von Pinterest als auch in das NetzDG eingearbeitet wurden. Derzeit werden diese Beschwerden von einem Überprüfungsteam mit 6 Personen überprüft. Da nicht alle Beschwerden auf Deutsch eingereicht werden, sind außerdem Sprachexperten verfügbar, die bei 18 anderen Sprachen behilflich sind. Komplexe Beschwerden können die Teammitglieder an die Leads unseres Sicherheitsteams eskalieren, die sich wiederum an Experten in unserem Legal Team und externe deutsche Rechtsberater mit dem Schwerpunkt Ordnungsrecht wenden können. Beschwerden und Gegendarstellungen in Bezug auf das NetzDG werden intern von einem Experten überprüft, der nicht an der ursprünglichen Entscheidung über die Beschwerde beteiligt war, und komplexe Fälle können wie oben dargelegt eskaliert werden.
Schulungen und Support
Die Mitglieder des Überprüfungsteams erhalten regelmäßige Schulungen, um ihre Kenntnisse bezüglich der Inhaltsmoderation zu erweitern. Im Rahmen des Onboardings erhält jedes Teammitglied eine mindestens 6-wöchige Schulung zu den AGB und
Außerdem führen wir im Jahr mindestens zwei Schulungen speziell zum NetzDG durch, um sicherzustellen, dass unsere Prüfer wissen, wie die Bestimmungen des NetzDG zusätzlich zu den Community-Richtlinien von Pinterest umgesetzt werden. Diese Schulungen sind für wichtige Mitarbeiter verpflichtend. Mindestens alle sechs Monate werden diese Schulungen von deutschsprachigen externen Rechtsberatern mit dem Schwerpunkt deutsches Ordnungsrecht geleitet. Zwischen Januar und Juni 2022 nahmen 16 Personen an diesen Schulungen teil.
Im Rahmen unserer Systeme und Abläufe erhalten Inhaltsmoderatoren regelmäßige Unterstützung. Um zu gewährleisten, dass wir konsistent die richtige Entscheidung über komplexe Probleme treffen, können Mitarbeiter immer Fragen an Team Leads stellen oder komplexere Anfragen an spezialisierte Teams weiterleiten. Der Zugriff auf rechtliche Beratung ist jederzeit vorhanden. Zweimal wöchentlich bieten wir Fragerunden zur Richtlinie an, in denen wir komplexe Fragestellung bezüglich der Inhaltsmoderation klären. Wir verschicken außerdem regelmäßige Updates zu aktuellen Ereignissen oder Änderungen der Richtlinien, damit Teammitglieder stets über aktuelle Informationen zum historischen und kulturellen Kontext verfügen. Da sich der Job auf Gesundheit und Wohlbefinden auswirken kann, stellen Pinterest und Partner Ressourcen für die mentale Gesundheit und das Wohlbefinden allen zur Verfügung, die an der Moderation sensibler Inhalte beteiligt sind.
Externe Communitys und Berater
Bei komplexeren Meldungen greifen Verfahren, zur Beratung durch externe deutschsprachige Rechtsberater. Pinterest lässt sich aktuell nicht von anderen externen Communitys oder Stellen in Deutschland in Zusammenhang mit dem NetzDG beraten.
Pinterest ist kein Mitglied deutscher Branchenverbände in Zusammenhang mit dem NetzDG
Pinterest verfügt über ein Verfahren zur Eskalation schwieriger Entscheidungen. Es umfasst die verschiedenen Phasen der internen Eskalation, die oben aufgeführt sind, und schließlich die Eskalation an externe Berater zur weiteren Überprüfung.
Von Januar bis Juni 2022 wurden drei Beschwerden eskaliert, um sich in Vorbereitung einer Entscheidung über das Ergebnis einer Beschwerde in diesem Meldezeitraum mit einer externen Stelle zu beraten. Bei einer dieser drei Beschwerden stellten wir letztendlich fest, dass die Inhalte darin gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, die durch das NetzDG abgedeckt werden. Die Inhalte verstießen in diesem Fall auch gegen unsere
Insgesamt gingen 1.206 Meldungen zu Inhalten ein, die angeblich gegen das NetzDG verstießen, sowie weitere 2.380 Meldungen, in denen das NetzDG nicht angegeben wurde, wir jedoch feststellten, dass die Inhalte gegen das NetzDG verstießen. Wir haben als Reaktion auf 3.378 dieser Meldungen Inhalte gesperrt.
on diesen 3.378 Meldungen bezogen sich 3.360 auf Inhalte, die einen Verstoß gegen die im NetzDG dargelegten strafrechtlichen Bestimmungen darstellten. Von diesen 3.360 Meldungen bezogen sich 3.089 auf Inhalte, die außerdem gegen unsere
Da die Nutzer beim Einreichen einer NetzDG-Beschwerde mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Meldungen nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der Meldungen überein, die zur Deaktivierung oder Sperrung von Inhalten in Deutschland führten.
Quelle der Meldung |
Gesamt |
---|---|
Beschwerdestelle |
1 |
Nutzer |
3.406 |
Von meldender Person angegebener Grund |
Meldungen von Nutzern* |
Meldungen von Beschwerdestellen* |
---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
878 |
0 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
943 |
0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung |
0 |
0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten |
0 |
0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten |
0 |
0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen |
0 |
0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen |
0 |
0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung |
0 |
0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung |
72 |
0 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung |
0 |
0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten |
0 |
0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen** |
0 |
0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte |
0 |
0 |
§ 185 StGB: Beleidigung |
1 |
0 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede |
0 |
0 |
§ 187 StGB: Verleumdung |
0 |
0 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener** |
0 |
0 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen |
9 |
1 |
§ 241 StGB: Bedrohung |
0 |
0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten |
0 |
0 |
Inhalte für Erwachsene*** |
306 |
0 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen*** |
0 |
0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen*** |
65 |
0 |
Verschwörungstheorien*** |
71 |
0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten*** |
43 |
0 |
Gewaltdarstellung und Drohungen*** |
531 |
0 |
Belästigung und Kritik*** |
23 |
0 |
Hasserfüllte Aktivitäten*** |
937 |
0 |
Medizinische Fehlinformationen*** |
35 |
0 |
Eingeschränkte Waren*** |
214 |
0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten*** |
155 |
0 |
* Da die Nutzer beim Einreichen einer NetzDG-Beschwerde mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Meldungen nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der Meldungen überein, die zur Deaktivierung oder Sperrung von Inhalten in Deutschland führten.
** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:
Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.
*** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber im Rahmen der Überprüfung feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind.
Das Überprüfen gemeldeter Inhalte und das zeitnahe Ergreifen von Maßnahmen haben bei Pinterest Priorität. Die Überprüfung von NetzDG-Meldungen kann sehr kompliziert sein. Wenn Inhalte nicht offensichtlich rechtswidrig sind, brauchen unsere Mitarbeiter unter Umständen Zeit, um den Kontext zu bewerten und Experten um Rat zu fragen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Bearbeitung von Fällen aufgrund der für diese Analyse benötigten Zeit oder aufgrund unvorhergesehener technischer Probleme oder Routing-Verzögerungen länger als sieben Tage in Anspruch nimmt. Bearbeitungszeit meint hier die Zeit zwischen dem Eingang der Meldung und der Entscheidung eines Pinterest-Prüfers, die gemeldeten Inhalte per Geoblocking zu sperren oder zu deaktivieren oder keine Maßnahmen zu ergreifen.
|
Innerhalb von 24 Stunden |
Innerhalb von 48 Stunden |
Innerhalb einer Woche |
Zu einem späteren Zeitpunkt |
---|---|---|---|---|
Meldungen |
3.062 |
114 |
380 |
0 |
Quelle der Meldung |
Innerhalb von 24 Stunden |
Innerhalb von 48 Stunden |
Innerhalb einer Woche |
Zu einem späteren Zeitpunkt |
---|---|---|---|---|
Beschwerdestelle |
1 |
1 |
1 |
0 |
Nutzer |
3.090 |
113 |
379 |
0 |
Von meldender Person angegebener Grund |
Innerhalb von 24 Stunden |
Innerhalb von 48 Stunden |
Innerhalb einer Woche |
Zu einem späteren Zeitpunkt |
---|---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
673 |
16 |
304 |
0 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
696 |
108 |
247 |
0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung |
1 |
1 |
0 |
0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung |
4 |
0 |
124 |
0 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung |
0 |
1 |
0 |
0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen** |
1 |
0 |
0 |
0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 185 StGB: Beleidigung |
0 |
1 |
0 |
0 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede |
2 |
0 |
1 |
0 |
§ 187 StGB: Verleumdung |
2 |
0 |
0 |
0 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener** |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen |
6 |
3 |
6 |
0 |
§ 241 StGB: Bedrohung |
0 |
0 |
0 |
0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten |
0 |
0 |
1 |
0 |
Inhalte für Erwachsene*** |
306 |
0 |
0 |
0 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen*** |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen*** |
65 |
0 |
0 |
0 |
Verschwörungstheorien*** |
71 |
0 |
0 |
0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten*** |
43 |
0 |
0 |
0 |
Gewaltdarstellung und Drohungen*** |
531 |
0 |
0 |
0 |
Belästigung und Kritik*** |
23 |
0 |
0 |
0 |
Hasserfüllte Aktivitäten*** |
937 |
0 |
0 |
0 |
Medizinische Fehlinformationen*** |
35 |
0 |
0 |
0 |
Eingeschränkte Waren*** |
183 |
0 |
0 |
0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten*** |
155 |
0 |
0 |
0 |
** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:
Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.
*** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber im Rahmen der Überprüfung feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind.
Wenn ein Nutzer das NetzDG als Grund für seine Meldung angibt, senden wir ihm eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse und bestätigen, dass wir die Beschwerde erhalten haben. Nachdem die Beschwerde überprüft wurde, erhält der Nutzer umgehend eine E-Mail über das Ergebnis der Meldung. Diese Benachrichtigung umfasst die Option, sich über netzdg [at] pinterest.com (netzdg[at]pinterest[dot]com) an uns zu wenden, wenn Fragen vorliegen oder Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt werden soll. In einigen Fällen, in denen Inhalte von mehreren Nutzern über unterschiedliche Methoden gemeldet wurden, werden die gemeldeten Inhalte im Rahmen anderer Abläufe der Inhaltsmoderation deaktiviert, bevor ein Mitarbeiter die NetzDG-Beschwerde überprüfen kann. In diesen Fällen überprüft ein Mitarbeiter die Beschwerde und benachrichtigt den Nutzer, wenn der Inhalt bereits entfernt wurde.
Wenn ein Mitarbeiter basierend auf einer Meldung aus Deutschland, die sich unserer Feststellung nach auf das NetzDG bezieht, Maßnahmen gegen einen Inhalt ergreift, benachrichtigen wir umgehend den Nutzer, der den Inhalt veröffentlicht hat, über die in seinem Konto angegebene E-Mail-Adresse. In Fällen, in denen das NetzDG nicht in der Meldung erwähnt wurde, wir aber wegen eines Verstoßes gegen das NetzDG Maßnahmen gegen den identifizierten Inhalt ergreifen, benachrichtigen wir ebenfalls den Nutzer, der den Inhalt veröffentlicht hat. Diese Benachrichtigungen umfassen die Option, eine Gegendarstellung oder Beschwerde über netzdg [at] pinterest.com (netzdg[at]pinterest[dot]com) einzureichen.
Wenn die meldende Person oder der betroffene Nutzer Beschwerde gegen eine Entscheidung einreicht, senden wir eine Bestätigung, dass wir die Beschwerde erhalten haben. Ein Mitarbeiter, der an der ursprünglichen Überprüfung nicht beteiligt war, führt dann eine zweite Überprüfung der Meldung durch und teilt das Ergebnis dem Nutzer, der die Beschwerde eingelegt hat, mit. Ändert sich die ursprüngliche Entscheidung bezüglich der Meldung, wird die andere Partei benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben. Beide Parteien erhalten ausreichend Zeit, um einen Kommentar abzugeben, und wir beurteilen die Entscheidung dann anhand dieser Kommentare erneut. Beide Parteien werden per E-Mail über das Ergebnis informiert.
Wenn wir eine Meldung erhalten, in der das NetzDG als Grund angegeben wird, oder infolge eines Verstoßes gegen das NetzDG Maßnahmen gegen Inhalte ergreifen, geben wir der Person, die den Inhalt veröffentlicht hat, und der Person, die ihn gemeldet hat, entsprechend Gelegenheit, Beschwerde einzulegen. Von Januar bis Juni 2022 haben wir 33 Beschwerden in Bezug auf das NetzDG erhalten.
Da die Nutzer beim Einreichen einer NetzDG-Beschwerde mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Gegendarstellungen nach ursprünglich gemeldetem Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der eingegangenen Gegendarstellungen überein.
Art der Gegendarstellung |
Insgesamt eingegangen |
Insgesamt angenommen |
Insgesamt abgelehnt |
---|---|---|---|
Gegendarstellungen von NetzDG-Beschwerdeführern |
5 |
1 |
4 |
Gegendarstellungen von Nutzern, die sich den Inhalt gemerkt hatten |
28 |
21 |
7 |
Von meldender Person in der ursprünglichen Beschwerde angegebener Grund |
Insgesamt eingegangen |
Insgesamt angenommen |
Insgesamt abgelehnt |
---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
4 |
1 |
3 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
0 |
0 |
0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
0 |
0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
0 |
0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung |
0 |
0 |
0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten |
0 |
0 |
0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten |
0 |
0 |
0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen |
0 |
0 |
0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen |
0 |
0 |
0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung |
0 |
0 |
0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung |
4 |
1 |
3 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung |
0 |
0 |
0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten |
0 |
0 |
0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen** |
0 |
0 |
0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte |
0 |
0 |
0 |
§ 185 StGB: Beleidigung |
0 |
0 |
0 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede |
0 |
0 |
0 |
§ 187 StGB: Verleumdung |
0 |
0 |
0 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener** |
0 |
0 |
0 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen |
0 |
0 |
0 |
§ 241 StGB: Bedrohung |
0 |
0 |
0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten |
0 |
0 |
0 |
Inhalte für Erwachsene*** |
0 |
0 |
0 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen*** |
0 |
0 |
0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen*** |
0 |
0 |
0 |
Verschwörungstheorien*** |
0 |
0 |
0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten*** |
0 |
0 |
0 |
Gewaltdarstellung und Drohungen*** |
1 |
0 |
1 |
Belästigung und Kritik*** |
0 |
0 |
0 |
Hasserfüllte Aktivitäten*** |
0 |
0 |
0 |
Medizinische Fehlinformationen*** |
0 |
0 |
0 |
Eingeschränkte Waren*** |
0 |
0 |
0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten*** |
0 |
0 |
0 |
** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:
Angabe von § 167: Störung der Religionsausübung, anstelle von § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
Keine Option verfügbar für § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Meldeformular ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Nutzer, bei Pinterest eine Beschwerde gemäß dem NetzDG einzureichen, und wir haben über keinen anderen Meldemechanismus eine Beschwerde bezüglich § 189 erhalten.
Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.
*** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber im Rahmen der Überprüfung feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind.
Von meldender Person in der ursprünglichen Beschwerde angegebener Grund |
Insgesamt eingegangen |
Insgesamt angenommen |
Insgesamt abgelehnt |
---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
0 |
0 |
0 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
0 |
0 |
0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
0 |
0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
0 |
0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung |
0 |
0 |
0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten |
0 |
0 |
0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten |
0 |
0 |
0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen |
0 |
0 |
0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen |
0 |
0 |
0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung |
0 |
0 |
0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung |
0 |
0 |
0 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung |
0 |
0 |
0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten |
0 |
0 |
0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen** |
0 |
0 |
0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte |
0 |
0 |
0 |
§ 185 StGB: Beleidigung |
0 |
0 |
0 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede |
0 |
0 |
0 |
§ 187 StGB: Verleumdung |
0 |
0 |
0 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener** |
0 |
0 |
0 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen |
0 |
0 |
0 |
§ 241 StGB: Bedrohung |
0 |
0 |
0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten |
0 |
0 |
0 |
Inhalte für Erwachsene*** |
3 |
0 |
3 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen*** |
0 |
0 |
0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen*** |
0 |
0 |
0 |
Verschwörungstheorien*** |
2 |
2 |
0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten*** |
0 |
0 |
0 |
Gewaltdarstellung und Drohungen*** |
2 |
2 |
0 |
Belästigung und Kritik*** |
1 |
1 |
0 |
Hasserfüllte Aktivitäten*** |
4 |
1 |
3 |
Medizinische Fehlinformationen*** |
1 |
0 |
1 |
Eingeschränkte Waren*** |
15 |
15 |
0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten*** |
0 |
0 |
0 |
** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:
Angabe von § 167: Störung der Religionsausübung, anstelle von § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
Keine Option verfügbar für § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Meldeformular ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Nutzer, bei Pinterest eine Beschwerde gemäß dem NetzDG einzureichen, und wir haben über keinen anderen Meldemechanismus eine Beschwerde bezüglich § 189 erhalten.
Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.
*** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber im Rahmen der Überprüfung feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind.
Wenn der Inhalt eines Nutzers infolge einer Meldung bezüglich des geistigen Eigentums deaktiviert wird, senden wir ihm per E-Mail eine Benachrichtigung. Darin erfährt er, wie er bei Bedarf Beschwerde gegen unsere Maßnahmen einlegt. Wir beurteilen Beschwerden, die in Form einer Gegendarstellung gemäß dem US-amerikanischen
Richtlinie |
Q1 2022 |
Q2 2022 |
---|---|---|
Copyright |
650 |
798 |
Content-Claiming-Portal** |
235 |
106 |
Schutzmarke |
5 |
4 |
Richtlinie |
Q1 2022 |
Q2 2022 |
---|---|---|
Copyright |
487 |
600 |
Content-Claiming-Portal** |
120 |
44 |
Schutzmarke |
0 |
0 |
* Einschließlich Gegendarstellungen und Beschwerden, die wir als vollständig und anscheinend gültig bewertet haben und für die wir entsprechende Maßnahmen ergriffen haben.
** Das
Wenn Nutzer der Meinung sind, dass ihre Pins fälschlicherweise deaktiviert wurden, können sie Beschwerde einlegen, um ihre Pins wiederherstellen zu lassen. Wir prüfen solche Beschwerden und geben ihnen nach, wenn wir feststellen, dass wir einen Fehler gemacht haben. In manchen Fällen geben wir Nutzern eine weitere Chance, sich an unsere Community-Richtlinien zu halten.
Diese Beschwerden stehen in keinem Zusammenhang mit NetzDG-Beschwerden oder mit Beschwerden, die unserer Feststellung nach einen Bezug zum NetzDG haben, und werden nicht in Form von Gegendarstellungen eingereicht. Daher sind sie auch nicht in unseren Berichten zu Gegendarstellungen enthalten.
Wenn wir eine Meldung erhalten, in der das NetzDG angeführt wird, und das Ergreifen von Maßnahmen ablehnen, setzen wir die meldende Person über unsere Entscheidung in Kenntnis und geben ihr die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.
Von Januar bis Juni 2022 haben wir vier Beschwerden von meldenden Personen erhalten, nachdem wir das Ergreifen von Maßnahmen basierend auf der ursprünglichen NetzDG-Meldung abgelehnt hatten. Davon haben wir eine Beschwerde angenommen und den Inhalt global deaktiviert.
Da die Nutzer beim Einreichen einer NetzDG-Beschwerde mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Gegendarstellungen nach ursprünglich gemeldetem Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der angenommenen Beschwerden überein.
|
Insgesamt eingegangen |
Insgesamt angenommen |
Insgesamt abgelehnt |
---|---|---|---|
Gesamtanzahl der Gegendarstellungen |
4 |
1 |
3 |
Von meldender Person in der ursprünglichen Beschwerde angegebener Grund |
Insgesamt eingegangen |
Insgesamt angenommen |
Insgesamt abgelehnt |
---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
4 |
1 |
3 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
0 |
0 |
0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
0 |
0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
0 |
0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung |
0 |
0 |
0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten |
0 |
0 |
0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten |
0 |
0 |
0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen |
0 |
0 |
0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen |
0 |
0 |
0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung |
0 |
0 |
0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung |
4 |
1 |
3 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung |
0 |
0 |
0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten |
0 |
0 |
0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen** |
0 |
0 |
0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte |
0 |
0 |
0 |
§ 185 StGB: Beleidigung |
0 |
0 |
0 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede |
0 |
0 |
0 |
§ 187 StGB: Verleumdung |
0 |
0 |
0 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener** |
|
|
|
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen |
0 |
0 |
0 |
§ 241 StGB: Bedrohung |
0 |
0 |
0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten |
0 |
0 |
0 |
Inhalte für Erwachsene*** |
0 |
0 |
0 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen*** |
0 |
0 |
0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen*** |
0 |
0 |
0 |
Verschwörungstheorien*** |
0 |
0 |
0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten*** |
0 |
0 |
0 |
Gewaltdarstellung und Drohungen*** |
0 |
0 |
0 |
Belästigung und Kritik*** |
0 |
0 |
0 |
Hasserfüllte Aktivitäten*** |
0 |
0 |
0 |
Medizinische Fehlinformationen*** |
0 |
0 |
0 |
Eingeschränkte Waren*** |
0 |
0 |
0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten*** |
0 |
0 |
0 |
Derzeit gewährt Pinterest Personen aus der Wissenschaft oder Forschung keinen Zugriff auf Informationen in Bezug auf das NetzDG.
Pinterest hat eine Mission. Wir wollen Menschen dazu inspirieren, ein Leben zu erschaffen, das sie lieben. Daher sollen Nutzer Ideen sehen, die relevant, interessant und auf sie zugeschnitten sind. Unangemessene Inhalte haben da keinen Platz. Um diesen positiven und inspirierenden Ort zu schaffen, treffen wir Entscheidungen zu unserer Richtlinie und unseren Produkten sehr bewusst.
Egal, ob wir gegen politische Fehlinformationen, Hassrede oder andere gefährliche oder irreführende Inhalte kämpfen: Bei der Erarbeitung unserer Inhaltsrichtlinien behalten wir unsere Mission stets im Hinterkopf. Unsere Community-Richtlinien untersagen Inhalte, die gefährlich, hasserfüllt, gewaltverherrlichend, falsch oder irreführend, anstößig oder antagonistisch sind. Die Nutzer sollen sich auf Pinterest willkommen fühlen. Deshalb möchten wir einen positiven Raum schaffen, der alle inspiriert.
Unsere Ziele in Bezug auf bürgerliche Teilhabe sowie auf Hassrede und weitere Arten von Fehlinformationen gehen wir von zwei Seiten aus an. Zuerst finden und entfernen wir Fehlinformationen und Inhalte, die gegen Richtlinien verstoßen, mithilfe der oben beschriebenen Prozesse, um sicherzustellen, dass wir nicht zu Falscherzählungen und Hassrede beitragen. Außerdem schaffen wir ein sicheres, inspirierendes Umfeld, in dem die Nutzer auf hilfreiche und verlässliche Informationen zugreifen können.
Wir ergreifen außerdem weiterhin Maßnahmen, die eine gesunde, achtsame und respektvolle Atmosphäre und Interaktion auf unserer Plattform schaffen. Insbesondere investieren wir in die Weiterentwicklung unserer Produkte und Richtlinien, um die Rahmenbedingungen für ein angenehmes Klima und respektvolles Verhalten zu schaffen. Beispiele für Maßnahmen sind der Produktbereich „empathische Suchfunktion“ für den Umgang mit schwierigen Emotionen, der Pinterest Creator-Codex, gemäß dem sich alle Nutzer an unsere Richtlinien halten müssen, wenn sie Inhalte auf Pinterest erstellen, sowie das Verbot sämtlicher Anzeigen zum Thema Gewichtsverlust auf Pinterest, wodurch das Risiko für Body Shaming und weitere hasserfüllte Kommentare minimiert wird.
Diese Daten basieren auf den Informationen, die von der Person oder Beschwerdestelle, die die Beschwerde eingereicht hat, angegeben wurden. Von Januar bis Juni 2022 gingen bei uns insgesamt 1.206 Meldungen über angeblich rechtswidrige Inhalte gemäß NetzDG ein. In weiteren 2.380 Meldungen wurde das NetzDG nicht aufgeführt, doch wir haben Inhalte ermittelt, die gegen das NetzDG verstoßen. Bei 3.378 dieser Meldungen haben wir entsprechende Maßnahmen ergriffen, um Inhalte zu sperren.
Wir haben infolge der NetzDG-Ergänzungen, die 2021 kodifiziert wurden, Änderungen an unseren Abläufen und an der Protokollierung vorgenommen und werden vergleichende Daten in künftigen Transparenzberichten bereitstellen, sobald wir einen Vergleich mit den beiden vorherigen Berichtszeiträumen haben.
Von meldender Person angegebener Grund |
Gesamtanzahl der eingegangenen Beschwerden* |
Anteil der deaktivierten oder gesperrten Inhalte in Deutschland |
Eingegangene Gegendarstellungen oder Beschwerden |
Anteil der angenommenen Gegendarstellungen oder Beschwerden |
---|---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
993 |
88 % |
4 |
25 % |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
1.051 |
90 % |
0 |
n. z. |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung |
2 |
0 % |
0 |
n. z. |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 130 StGB: Volksverhetzung |
128 |
56 % |
4 |
25 % |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung |
1 |
0 % |
0 |
n. z. |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen** |
1 |
0 % |
0 |
n. z. |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 185 StGB: Beleidigung |
1 |
100 % |
0 |
n. z. |
§ 186 StGB: Üble Nachrede |
3 |
0 % |
0 |
n. z. |
§ 187 StGB: Verleumdung |
2 |
0 % |
0 |
n. z. |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener** |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen |
15 |
67 % |
0 |
n. z. |
§ 241 StGB: Bedrohung |
0 |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten |
1 |
0 % |
0 |
n. z. |
Inhalte für Erwachsene*** |
306 |
100 % |
5 |
0 % |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen*** |
0 |
n. z. |
0 |
n. z. |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen*** |
65 |
100 % |
0 |
n. z. |
Verschwörungstheorien*** |
71 |
100 % |
2 |
100 % |
Gefährliche Güter und Aktivitäten*** |
43 |
100 % |
0 |
n. z. |
Gewaltdarstellung und Drohungen*** |
531 |
100 % |
3 |
67 % |
Belästigung und Kritik*** |
23 |
100 % |
1 |
100 % |
Hasserfüllte Aktivitäten*** |
937 |
100 % |
4 |
25 % |
Medizinische Fehlinformationen*** |
35 |
100 % |
1 |
0 % |
Eingeschränkte Waren*** |
214 |
100 % |
15 |
100 % |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten*** |
155 |
100 % |
0 |
n. z. |
** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:
Angabe von § 167: Störung der Religionsausübung, anstelle von § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
Keine Option verfügbar für § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Meldeformular ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Nutzer, bei Pinterest eine Beschwerde gemäß dem NetzDG einzureichen, und wir haben über keinen anderen Meldemechanismus eine Beschwerde bezüglich § 189 erhalten.
Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.
*** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind
Die Nutzer von Pinterest erklären sich damit einverstanden, unsere
Neben den Regelungen für Inhalte auf Pinterest umfassen die
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und Community-Richtlinien legen fest, was wir auf Pinterest zulassen und was nicht. Sie orientieren sich an der Mission von Pinterest, d.h. an dem Zweck, zu dem die Nutzer auf Pinterest zusammenkommen. Unsere AGB und Community-Richtlinien sind rechtskonform und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der 307, 308 und 309 BGB. Sie sind transparent, klar, verständlich und verhältnismäßig.
Der Schutz unserer Nutzer, Mitarbeiter und Partner hat höchste Priorität. Wir verfolgen branchenführende Ansätze zur Sicherheit der Inhalte. Wir investieren maßgeblich in Maßnahmen, um mit richtlinienwidrigen Inhalten umzugehen. Im Gegensatz zu anderen Plattformen dient Pinterest nicht dem Austausch über Politik oder aktuelle Ereignisse, weshalb Inhalte, die zu Richtlinienverstößen führen könnten, auf unserer Plattform noch nie Platz hatten. Unsere Arbeit endet jedoch nicht hier. Wir arbeiten weiterhin daran, unsere Richtlinien, Meldemechanismen und Bestimmungen zu verbessern, damit Pinterest ein inspirierender und sicherer Ort für alle bleibt.