NetzDG-Transparenzbericht Januar bis Juni 2022

Pinterest ist ein Netzwerk für visuelles Entdecken, in dem die Nutzer sich inspirieren lassen können, um ihr Leben spannender und erfüllender zu gestalten. Im Gegensatz zu Plattformen, die den Fokus auf Politik, Nachrichten oder freie Meinungsäußerung legen, haben wir bewusst entschieden, einen positiven Ort zu schaffen, der die Nutzer inspiriert. Hasserfüllte oder schädliche Inhalte haben auf Pinterest keinen Platz und stehen im Gegensatz zu der positiven Umgebung, die wir fördern. Ob es um die nächste Mahlzeit, neue Klamotten oder kreative Möglichkeiten zur Gestaltung des Homeschooling geht: Wir helfen den Nutzern, neue Ideen zu entdecken und sich so ein erfüllendes Leben aufzubauen.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz („NetzDG“) ist ein deutsches Gesetz, das von Plattformen mit mehr als 2 Millionen registrierten Nutzern in Deutschland verlangt, ein effektives und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG einzurichten. Außerdem verpflichtet das Gesetz soziale Netzwerke, die bestimmte Kriterien erfüllen, zur halbjährlichen Veröffentlichung von Transparenzberichten, in denen diese Anstrengungen dargelegt sind. Ein solcher Bericht enthält Informationen zum Umgang von Pinterest mit Beschwerden gemäß NetzDG, einschließlich Informationen zu Meldemechanismen und zur Beurteilung. Außerdem umfasst er Daten zum Umfang der im Zeitraum von Januar bis Juni 2022 erhaltenen Beschwerden. Der Bericht stellt außerdem allgemeine Informationen darüber bereit, welche Maßnahmen wir ergreifen, um hasserfüllte, schädliche oder rechtswidrige Inhalte von unserer Plattform fernzuhalten.

Allgemeine Anmerkungen

Unsere Mission ist es, Menschen dazu zu inspirieren, ihr Leben nach ihren Wünschen zu gestalten. Nicht alles, was das Internet zu bieten hat, ist inspirierend. Daher gibt es auf Pinterest Richtlinien für was zulässig ist und was nicht. Die Community-Richtlinien von Pinterest sind klar und verständlich und darauf ausgelegt, unsere Mission der Inspiration zu unterstützen. Die Richtlinien besagen, was auf Pinterest erlaubt ist und was nicht. Alle Nutzer müssen sich daran halten. In den meisten Fällen decken unsere Community-Richtlinien Inhalte, die in Deutschland rechtswidrig sind, bereits ab. Wir arbeiten hart daran, schädliche und rechtswidrige Inhalte auf unserer Website zu identifizieren und zu deaktivieren. Das umfasst die manuelle Überprüfung von Meldungen, automatisierte Tools und einen hybriden Ansatz für das Bewerten sowie Entfernen, Deaktivieren und Sperren von richtlinienwidrigen Inhalten. Unser Ziel ist es, der positivste Ort im Internet zu bleiben, weshalb unsere Community-Richtlinien möglicherweise auch bestimmte Kategorien von Inhalten verbieten, die zwar nicht rechtswidrig sind, allerdings nicht der positiven Art oder dem Zweck unserer Plattform entsprechen. Unsere Inhaltsrichtlinien und Moderationspraktiken werden ständig weiterentwickelt, um mit neuen Verhaltensweisen und Trends Schritt zu halten und für die Nutzer einen positiveren Ort im Internet zu schaffen.

Wir sind berechtigt, Inhalte sowie die Konten, Einzelpersonen und Gruppen, die diese Inhalte erstellen oder verbreiten, zu sperren, zu deaktivieren oder ihre Distribution einzuschränken, je nachdem, wie viel Schaden sie verursachen. Wenn Inhalte gegen unsere Richtlinien verstoßen, ergreifen wir globale Maßnahmen; wenn wir feststellen, dass Inhalte gegen lokales Recht verstoßen, die Community-Richtlinien von Pinterest aber ansonsten nicht verletzen, entfernen wir die Inhalte lokal, indem wir sie in dem betreffenden Land sperren. Für den Fall, dass ein Nutzer der Meinung ist, dass eine lokale Sperrung oder Deaktivierung falsch war, bietet Pinterest Möglichkeiten, die Sperrung oder Deaktivierung anzufechten, indem der Nutzer eine Beschwerde oder Gegendarstellung einreicht.

Die folgenden Arten von Inhalten sind eingeschränkt oder nicht zulässig:

  • Hasserfüllte Inhalte oder die Personen und Gruppen, die Aktivitäten aus Hass fördern
  • Inhalte und Konten, die gefährliche Personen oder Gruppen, einschließlich Extremisten und terroristische Organisationen, ermutigen, loben, fördern oder ihnen Hilfe leisten
  • Pornografie
  • Sexuelle, körperliche oder finanzielle Ausbeutung von Menschen oder Tieren
  • Fake News und Personen oder Gruppen, die falsche oder irreführende Inhalte verbreiten, die sich schädlich auf die Gesundheit, die Sicherheit oder das Vertrauen unserer Nutzer oder der Öffentlichkeit auswirken
  • Beleidigungen von Personen oder Gruppen
  • Unterstützung von Selbstverletzung, Selbstmord, Essstörungen und Drogenabhängigkeit
  • Gewalt
  • Neben der Durchsetzung unserer Community-Richtlinien verpflichten wir uns dazu, deutsche und weitere lokale Gesetze einzuhalten. Wir überprüfen und beurteilen alle Beschwerden aus Deutschland in Bezug auf Vertrauen und Sicherheit sorgfältig, um diese gegebenenfalls zu sperren oder zu deaktivieren. Im Rahmen unserer Meldeverfahren melden Einzelpersonen und Behörden in Deutschland angeblich rechtswidrige Inhalte ganz einfach mit nur wenigen Klicks. Wie nachfolgend in diesem Bericht ausführlich beschrieben, sind diese Meldeoptionen einfach zu finden und direkt im Produkt und auf unserer Richtlinienseite verfügbar. Gemeldete Inhalte werden von einem deutschsprachigen Team von Spezialisten überprüft, die halbjährlich von deutschsprachigen Rechtsberatern mit dem Schwerpunkt Ordnungsrecht ausgebildet werden. Die Beteiligten haben Zugriff auf rechtliche Unterstützung sowie Sprachexperten, die bei Meldungen in 19 verschiedenen Sprachen behilflich sein können. Wir wiederholen und aktualisieren die NetzDG-Schulungen regelmäßig, um bezüglich der aktuellen Community-Richtlinien gesetzlichen Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu bleiben.

    Der Schutz unserer Nutzer, Mitarbeiter, Partner und der Öffentlichkeit hat höchste Priorität. Neben der Einhaltung der NetzDG-Bestimmungen arbeiten wir weiter an der Verbesserung unserer Community-Richtlinien, Produkte und Vorschriften, damit Pinterest ein inspirierender und sicherer Ort für alle bleibt.

    Meldemechanismen und Beurteilung

    Nutzern in Deutschland bietet Pinterest mehrere einfach aufzufindende, direkt zugängliche und immer verfügbare Möglichkeiten, Inhalte zu melden. Bei Meldungen, die sich auf das NetzDG beziehen, werden die Nutzer aufgefordert, weitere Informationen zu den angeblich rechtswidrigen Inhalten anzugeben, einschließlich des Grunds für die Beschwerde und des angeblich verletzten Gesetzes. Die Nutzer müssen vor dem Absenden der Beschwerde außerdem bestätigen, dass sie verstanden haben, dass es sich um eine rechtliche Beschwerde handelt und dass ihre Behauptungen wahr sind.

    Der erste Meldemechanismus befindet sich in der App direkt neben dem betreffenden Inhalt. Angemeldete Nutzer melden Inhalte, die sie für anstößig halten, indem sie auf die drei kleinen Punkte auf jedem Pin klicken und „Pin melden“ auswählen. Wenn sie „Verstoß gegen das NetzDG“ auswählen, müssen sie die für die Beschwerde erforderlichen Informationen angeben. Da einige Nutzer möglicherweise nicht mit den vom NetzDG abgedeckten Verboten vertraut sind oder Inhalte melden möchten, die ihrer Ansicht nach gegen die Community-Richtlinien von Pinterest, aber nicht gegen die im Rahmen des NetzDG abgedeckten Gesetze verstoßen, haben Nutzer außerdem die Möglichkeit, anstelle von „Verstoß gegen das NetzDG“ eine weitere Kategorie in Bezug auf Vertrauen und Sicherheit als Grund für die Meldung auszuwählen. Diese Nutzer müssen die restlichen Felder, die sonst für eine vollständige NetzDG-Beschwerde erforderlich sind, nicht ausfüllen, doch in beiden Fällen überprüfen unsere Teammitglieder, ob der gemeldete Pin gegen das NetzDG oder gegen die Community-Richtlinien verstößt.

    Meldeoptionen in der App

    Meldeoptionen in der App

    Wir stellen auf unserer Webseite außerdem ein Formular zum Einreichen von NetzDG-Beschwerden bereit, das für alle Personen in Deutschland verfügbar ist, unabhängig davon, ob sie Pinterest nutzen oder nicht. Ein Link zu diesem Formular ist in den deutschen AGB und im deutschen Impressum enthalten. Die Nutzer haben außerdem die Möglichkeit, Beschwerden an die Adresse hallo [at] pinterest.com (hallo[at]pinterest[dot]com) zu senden, die ebenfalls auf der Seite mit dem Impressum aufgeführt ist. Zusätzlich erhalten wir unter Umständen über weitere Kommunikationskanäle Beschwerden aus anderen Quellen, etwa von Strafverfolgungsbehörden.

    NetzDG Beschwerdeformular

    NetzDG Beschwerdeformular

    Wie nachfolgend in diesem Bericht ausführlich beschrieben, haben wir Systeme eingerichtet, um sowohl die Person, die den Inhalt veröffentlicht hat, als auch die Person, die ihn gemeldet hat, über das Ergebnis der Beschwerde zu benachrichtigen. Wir versuchen immer, das Melden von Inhalten auf Pinterest noch einfacher zu machen, und suchen nach Möglichkeiten, um diesen Prozess für unsere Nutzer noch leichter zu gestalten.

    Kriterien für die Entscheidungsfindung

    Wir haben ein speziell ausgebildetes Team und ein Verfahren eingerichtet, um zu gewährleisten, dass gemeldete Inhalte umgehend überprüft und gegebenenfalls lokal gesperrt oder global deaktiviert werden. Das Überprüfungsteam überprüft in Deutschland gemeldete Inhalte auf Verstöße gegen Bestimmungen des deutschen Strafrechts, die im NetzDG als rechtswidrige Inhalte festgelegt sind, sowie auf Verstöße gegen Vertrauen und Sicherheit gemäß unseren Community-Richtlinien. Diese Überprüfung wird zeitlich vom Prüfer durchgeführt. Wenn wir feststellen, dass der gemeldete Inhalt gegen das NetzDG, aber nicht gegen weitere Bestimmungen von Pinterest verstößt, sperren wir den Inhalt in Deutschland. Die Kriterien für die Entscheidungsfindung bei der Sperrung rechtswidriger Inhalte in diesen Fällen basieren auf den Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches nach der Auslegung deutscher Gerichte und unser Team für das Entfernen von Inhalten erhält zweimal pro Jahr „NetzDG-Schulungen“ zur Anwendung und Interpretation der jeweiligen strafrechtlichen Bestimmungen, einschließlich neuer Entwicklungen in Fällen der letzten sechs Monate, die einen neuen Blickwinkel auf die Auslegung der strafrechtlichen Bestimmungen bieten. Inhalte, die unter das NetzDG fallen, verstoßen in den meisten Fällen auch gegen unsere Community-Richtlinien. Verstößt der Inhalt gegen unsere Community-Richtlinien, ergreifen wir globale Maßnahmen gegen den Inhalt. Die Community-Richtlinien verbieten folgende Arten von Inhalten, allerdings nicht beschränkt darauf:

  • Verunglimpfungen oder negative Stereotypen, Karikaturen und Verallgemeinerungen
  • Unterstützung für Hassgruppen und Menschen, die hasserfüllte Aktivitäten, Vorurteile und Verschwörungstheorien propagieren
  • Grafische Darstellungen von Gewalt und die Förderung, das Lob oder die Unterstützung von Terrorismus
  • Gutheißen oder Bagatellisieren von Gewalt aufgrund der Zugehörigkeit des Opfers zu einer gefährdeten oder geschützten Gruppe
  • Unterstützung für die Vormachtstellung der Weißen und andere diskriminierende Ideen
  • Auf Hass basierende Verschwörungstheorien und Fehlinformationen, wie die Leugnung des Holocaust
  • Ablehnung der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung einer Person und Unterstützung von Konversionstherapie und ähnlichen Programmen
  • Angriffe auf Einzelpersonen, einschließlich Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer gefährdeten oder geschützten Gruppe
  • Verspotten oder Angreifen der Überzeugungen, heiligen Symbole, Bewegungen oder Institutionen der nachstehend genannten geschützten oder gefährdeten Gruppen
  • Zu geschützten und gefährdeten Gruppen im Sinne unserer Community-Richtlinien gehören: Menschen, die basierend auf ihrer tatsächlichen oder wahrgenommenen Hautfarbe, gesellschaftlichen Stellung, Ethnizität, nationalen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres Immigrationsstatus, Glaubens, Gesundheitszustands, Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität gruppiert werden. Außerdem umfasst dies Menschen, die aufgrund eines niedrigeren sozioökonomischen Status, ihres Alters oder Gewichts, ihrer Größe, einer Schwangerschaft oder eines Veteranenstatus gruppiert werden.

    Falls das Ergebnis einer Überprüfung unklar ist, sind unsere Prüfer entsprechend geschult und leiten die Überprüfung an einen anderen Prüfer weiter. Ist das Ergebnis auch nach dieser zweiten Überprüfung immer noch unklar, wird die Meldung an einen internen Experten im Legal-Team eskaliert, der wiederholt Schulungen zu den Anforderungen und der Anwendung des NetzDG absolviert hat. Gegebenenfalls kann dieser Legal-Experte weitere Unterstützung bei einem externen deutschen Anwalt suchen, der auf Ordnungsrecht spezialisiert ist.

    Alle zwei Wochen findet ein Treffen zwischen unserem Senior Head of Trust & Safety Operations und dem Global Head of Community Operations statt, bei dem aktuelle Entwicklungen und Probleme beim Umgang mit Beschwerden in Bezug auf Vertrauen und Sicherheit, einschließlich NetzDG-Beschwerden, besprochen werden.

    Die Rolle automatisierter Verfahren bei der Inhaltsmoderation

    Im Rahmen unserer Sicherheitsmaßnahmen deaktivieren wir Pins durch automatisierte Tools, manuelle Überprüfung und einen hybriden Ansatz, der Elemente von beidem kombiniert. Die Mechanismen, die eingesetzt werden, um gegen verschiedene potenzielle Richtlinienverstöße vorzugehen, unterscheiden sich je nach dem Stand der verfügbaren Technologie, dem Umfang der richtlinienwidrigen Inhalte und anderen Faktoren wie der Komplexität der Bewertung.

    Unsere automatisierten Tools verwenden eine Kombination von Signalen, um potenziell richtlinienwidrige Inhalte zu identifizieren und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Unsere Machine-Learning-Modelle werden mithilfe eines Datensatzes trainiert, der Millionen von menschlichen Nutzern überprüfte Pins enthält. Die Modelle bewerten jedes Bild, das unserer Plattform hinzugefügt wird. Anhand dieser Bewertungen können unsere automatisierten Tools dann die gleiche Durchsetzungsentscheidung auf andere Pins anwenden, die dieselben Bilder enthalten.

    Wir deaktivieren Pins manuell im Rahmen unseres Überprüfungsprozesses. Pins, die im Rahmen dieses Prozesses deaktiviert werden, wurden entweder intern identifiziert oder uns von Dritten gemeldet. Auch zählen dazu Pins, die von einem unserer Teammitglieder nach einer Meldung durch einen Nutzer überprüft und deaktiviert werden.

    Hybride Deaktivierungen sind jene, bei denen ein Mensch feststellt, dass ein Pin gegen Richtlinien verstößt, und automatisierte Systeme dabei helfen, diese Entscheidung gegen durch von Computern identifizierte übereinstimmende Pins durchzusetzen. Je nachdem, wie viele Pins übereinstimmen, kann eine hybride Deaktivierung dazu führen, dass eine ganze Reihe von Pins deaktiviert wird oder gar keine.

    Trainieren und Bewerten von Machine-Learning-Modellen

    Wir verwenden die neuesten Modellierungstechniken und entwickeln diese Modelle kontinuierlich weiter, indem wir neue Daten einbeziehen und neue technische Durchbrüche untersuchen, um die Leistung der Modelle im Laufe der Zeit zu erhalten bzw. zu verbessern und so rechtswidrige Inhalte wirksam zu bekämpfen.

    Um die Qualität des Machine-Learning-Modells zu steuern, bewerten wir die Leistung dieses Modells mithilfe von Offlineanalysen und Onlineexperimenten vor dem Start. Wir beurteilen die Leistung anhand einer Reihe von Metriken, einschließlich falsch positiver und falsch negativer Ergebnisse. Zusätzlich überprüfen wir die Daten regelmäßig auf falsch positive Ergebnisse, um kontinuierlich Verbesserungspotenzial zu erkennen, das unsere Teams entsprechend bewerten und ausschöpfen.

    Derzeit hat Pinterest Personen aus Wissenschaft und Forschung noch keinen Zugriff auf unsere Modelle oder Daten erteilt.

    Anzahl eingegangener Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

    Diese Daten basieren auf den Informationen, die von der Person oder Beschwerdestelle, die die Beschwerde eingereicht hat, angegeben wurden. Von Januar bis Juni 2022 gingen bei uns insgesamt 1.206 Meldungen über angeblich rechtswidrige Inhalte gemäß NetzDG ein. Wir haben von deutschen Nutzern weitere 2.380 Beschwerden über angebliche Verstöße gegen unsere Community-Richtlinien erhalten, bei denen wir feststellten, dass möglicherweise ein Verstoß gegen das NetzDG vorliegt, obwohl der Nutzer das NetzDG nicht als Grund für die Beschwerde angab.

    Da die Nutzer beim Einreichen einer Meldung über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Meldungen nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der eingegangenen Meldungen überein.

    Meldungen nach Quelle, Januar bis Juni 2022

    Quelle der Meldung

    Gesamt

    Beschwerdestelle

    3

    Nutzer

    3.583

     

    Meldungen nach Grund, Januar bis Juni 2022*

    Von meldender Person angegebener Grund

    Gesamt*

    § 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    993

    § 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    1.051

    § 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    § 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    § 100a StGB: Landesverräterische Fälschung

    2

    § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    0

    § 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    0

    § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen

    0

    § 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen

    0

    § 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung

    0

    § 130 StGB: Volksverhetzung

    128

    § 131 StGB: Gewaltdarstellung

    1

    § 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten

    0

    § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen**

    1

    § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    0

    § 185 StGB: Beleidigung

    1

    § 186 StGB: Üble Nachrede

    3

    § 187 StGB: Verleumdung

    2

    § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener**

    0

    § 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

    15

    § 241 StGB: Bedrohung

    0

    § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten

    1

    Inhalte für Erwachsene**

    306

    Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen**

    0

    Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen**

    65

    Verschwörungstheorien**

    71

    Gefährliche Güter und Aktivitäten**

    43

    Gewaltdarstellung und Drohungen**

    531

    Belästigung und Kritik**

    23

    Hasserfüllte Aktivitäten***

    937

    Medizinische Fehlinformationen***

    35

    Eingeschränkte Waren***

    214

    Selbstverletzung und schädliches Verhalten***

    155

    * Da die Nutzer beim Einreichen einer Meldung über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Meldungen nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der eingegangenen Meldungen überein.

    ** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:

  • Angabe von § 167: Störung der Religionsausübung, anstelle von § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • Keine Option verfügbar für § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Meldeformular ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Nutzer, bei Pinterest eine Beschwerde gemäß dem NetzDG einzureichen, und wir haben über keinen anderen Meldemechanismus eine Beschwerde bezüglich § 189 erhalten.
  • Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.

    *** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind.

    Überprüfungsteams

    Die Beurteilung von Beschwerden kann sehr komplex sein, weil sowohl ein Verständnis des Kontexts als auch Fachwissen vorhanden sein muss. Dementsprechend haben wir unsere Teams und Verfahren strukturiert, um zu gewährleisten, dass wir bei der Überprüfung gemeldeter Inhalte konsistent die richtige Entscheidung treffen.

    Neben der Einhaltung der NetzDG-Bestimmungen arbeiten wir weiter an der Verbesserung unserer Verfahren und Richtlinien, damit Pinterest ein inspirierender und sicherer Ort für alle bleibt.

    Team

    Alle Beschwerden über Verstöße gegen Vertrauen und Sicherheit aus Deutschland, also alle Beschwerden aus Deutschland mit Ausnahme der Beschwerden, in denen Spam oder geistiges Eigentum angeführt wird, werden auf potenzielle Verstöße gegen das NetzDG überprüft. Wenn wir eine Beschwerde über einen Verstoß gegen Vertrauen und Sicherheit aus Deutschland erhalten, leiten wir sie an deutschsprachige Experten weiter, die sowohl in die internen Richtlinien von Pinterest als auch in das NetzDG eingearbeitet wurden. Derzeit werden diese Beschwerden von einem Überprüfungsteam mit 6 Personen überprüft. Da nicht alle Beschwerden auf Deutsch eingereicht werden, sind außerdem Sprachexperten verfügbar, die bei 18 anderen Sprachen behilflich sind. Komplexe Beschwerden können die Teammitglieder an die Leads unseres Sicherheitsteams eskalieren, die sich wiederum an Experten in unserem Legal Team und externe deutsche Rechtsberater mit dem Schwerpunkt Ordnungsrecht wenden können. Beschwerden und Gegendarstellungen in Bezug auf das NetzDG werden intern von einem Experten überprüft, der nicht an der ursprünglichen Entscheidung über die Beschwerde beteiligt war, und komplexe Fälle können wie oben dargelegt eskaliert werden.

    Schulungen und Support

    Die Mitglieder des Überprüfungsteams erhalten regelmäßige Schulungen, um ihre Kenntnisse bezüglich der Inhaltsmoderation zu erweitern. Im Rahmen des Onboardings erhält jedes Teammitglied eine mindestens 6-wöchige Schulung zu den AGB und Community-Richtlinien von Pinterest sowie lokalen Gesetzen wie dem NetzDG. Ziel dieser Einführung ist es, zu lernen, wie gemeldete Inhalte mithilfe vorhandener Abläufe und Tools auf die Einhaltung dieser Bestimmungen überprüft werden. Nach dem Onboarding erhalten Teammitglieder weiterhin regelmäßige verpflichtende Weiterbildungen, Schulungen und Qualifikationstests.

    Außerdem führen wir im Jahr mindestens zwei Schulungen speziell zum NetzDG durch, um sicherzustellen, dass unsere Prüfer wissen, wie die Bestimmungen des NetzDG zusätzlich zu den Community-Richtlinien von Pinterest umgesetzt werden. Diese Schulungen sind für wichtige Mitarbeiter verpflichtend. Mindestens alle sechs Monate werden diese Schulungen von deutschsprachigen externen Rechtsberatern mit dem Schwerpunkt deutsches Ordnungsrecht geleitet. Zwischen Januar und Juni 2022 nahmen 16 Personen an diesen Schulungen teil.



    Im Rahmen unserer Systeme und Abläufe erhalten Inhaltsmoderatoren regelmäßige Unterstützung. Um zu gewährleisten, dass wir konsistent die richtige Entscheidung über komplexe Probleme treffen, können Mitarbeiter immer Fragen an Team Leads stellen oder komplexere Anfragen an spezialisierte Teams weiterleiten. Der Zugriff auf rechtliche Beratung ist jederzeit vorhanden. Zweimal wöchentlich bieten wir Fragerunden zur Richtlinie an, in denen wir komplexe Fragestellung bezüglich der Inhaltsmoderation klären. Wir verschicken außerdem regelmäßige Updates zu aktuellen Ereignissen oder Änderungen der Richtlinien, damit Teammitglieder stets über aktuelle Informationen zum historischen und kulturellen Kontext verfügen. Da sich der Job auf Gesundheit und Wohlbefinden auswirken kann, stellen Pinterest und Partner Ressourcen für die mentale Gesundheit und das Wohlbefinden allen zur Verfügung, die an der Moderation sensibler Inhalte beteiligt sind.

    Externe Communitys und Berater

    Bei komplexeren Meldungen greifen Verfahren, zur Beratung durch externe deutschsprachige Rechtsberater. Pinterest lässt sich aktuell nicht von anderen externen Communitys oder Stellen in Deutschland in Zusammenhang mit dem NetzDG beraten.

     

    Branchenverbände

    Pinterest ist kein Mitglied deutscher Branchenverbände in Zusammenhang mit dem NetzDG

    Die Rolle externer Stellen bei der Überprüfung

    Pinterest verfügt über ein Verfahren zur Eskalation schwieriger Entscheidungen. Es umfasst die verschiedenen Phasen der internen Eskalation, die oben aufgeführt sind, und schließlich die Eskalation an externe Berater zur weiteren Überprüfung.



    Von Januar bis Juni 2022 wurden drei Beschwerden eskaliert, um sich in Vorbereitung einer Entscheidung über das Ergebnis einer Beschwerde in diesem Meldezeitraum mit einer externen Stelle zu beraten. Bei einer dieser drei Beschwerden stellten wir letztendlich fest, dass die Inhalte darin gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, die durch das NetzDG abgedeckt werden. Die Inhalte verstießen in diesem Fall auch gegen unsere Community-Richtlinien und wurden global deaktiviert.

    Anzahl der Meldungen aus Deutschland, die zur Deaktivierung oder Sperrung von Inhalten führten

    Insgesamt gingen 1.206 Meldungen zu Inhalten ein, die angeblich gegen das NetzDG verstießen, sowie weitere 2.380 Meldungen, in denen das NetzDG nicht angegeben wurde, wir jedoch feststellten, dass die Inhalte gegen das NetzDG verstießen. Wir haben als Reaktion auf 3.378 dieser Meldungen Inhalte gesperrt.

    on diesen 3.378 Meldungen bezogen sich 3.360 auf Inhalte, die einen Verstoß gegen die im NetzDG dargelegten strafrechtlichen Bestimmungen darstellten. Von diesen 3.360 Meldungen bezogen sich 3.089 auf Inhalte, die außerdem gegen unsere Community-Richtlinien verstießen und weltweit deaktiviert wurden. 271 Meldungen bezogen sich auf Inhalte, die keinen Richtlinienverstoß darstellten und lokal gesperrt wurden. Weitere 18 Meldungen bezogen sich auf Inhalte, die nicht gegen das NetzDG verstießen, die wir aber aufgrund eines Verstoßes gegen unsere Community-Richtlinien weltweit deaktivierten. Die übrigen gemeldeten Inhalte wurden beurteilt und weder als rechtswidrig im Sinne des NetzDG noch als Verstoß gegen die Pinterest-Richtlinien eingestuft.



    Da die Nutzer beim Einreichen einer NetzDG-Beschwerde mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Meldungen nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der Meldungen überein, die zur Deaktivierung oder Sperrung von Inhalten in Deutschland führten.

    Meldungen, die zur Deaktivierung oder Sperrung von Inhalten führten, nach Quelle, Januar bis Juni 2022

    Quelle der Meldung

    Gesamt

    Beschwerdestelle

    1

    Nutzer

    3.406

     

    Meldungen, die zur Deaktivierung oder Sperrung von Inhalten führten, nach Quelle und Grund, Januar bis Juni 2022

    Von meldender Person angegebener Grund

    Meldungen von Nutzern*

    Meldungen von Beschwerdestellen*

    § 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    878

    0

    § 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    943

    0

    § 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    0

    § 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    0

    § 100a StGB: Landesverräterische Fälschung

    0

    0

    § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    0

    0

    § 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    0

    0

    § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen

    0

    0

    § 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen

    0

    0

    § 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung

    0

    0

    § 130 StGB: Volksverhetzung

    72

    0

    § 131 StGB: Gewaltdarstellung

    0

    0

    § 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten

    0

    0

    § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen**

    0

    0

    § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    0

    0

    § 185 StGB: Beleidigung

    1

    0

    § 186 StGB: Üble Nachrede

    0

    0

    § 187 StGB: Verleumdung

    0

    0

    § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener**

    0

    0

    § 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

    9

    1

    § 241 StGB: Bedrohung

    0

    0

    § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten

    0

    0

    Inhalte für Erwachsene**

    306

    0

    Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen**

    0

    0

    Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen**

    65

    0

    Verschwörungstheorien**

    71

    0

    Gefährliche Güter und Aktivitäten**

    43

    0

    Gewaltdarstellung und Drohungen**

    531

    0

    Belästigung und Kritik**

    23

    0

    Hasserfüllte Aktivitäten***

    937

    0

    Medizinische Fehlinformationen***

    35

    0

    Eingeschränkte Waren***

    214

    0

    Selbstverletzung und schädliches Verhalten***

    155

    0

     

    * Da die Nutzer beim Einreichen einer NetzDG-Beschwerde mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Meldungen nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der Meldungen überein, die zur Deaktivierung oder Sperrung von Inhalten in Deutschland führten.

    ** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:

  • Angabe von § 167: Störung der Religionsausübung, anstelle von § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • Keine Option verfügbar für § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Meldeformular ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Nutzer, bei Pinterest eine Beschwerde gemäß dem NetzDG einzureichen, und wir haben über keinen anderen Meldemechanismus eine Beschwerde bezüglich § 189 erhalten.
  • Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.

    *** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber im Rahmen der Überprüfung feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind.

    Bearbeitungszeit für Meldungen

    Das Überprüfen gemeldeter Inhalte und das zeitnahe Ergreifen von Maßnahmen haben bei Pinterest Priorität. Die Überprüfung von NetzDG-Meldungen kann sehr kompliziert sein. Wenn Inhalte nicht offensichtlich rechtswidrig sind, brauchen unsere Mitarbeiter unter Umständen Zeit, um den Kontext zu bewerten und Experten um Rat zu fragen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Bearbeitung von Fällen aufgrund der für diese Analyse benötigten Zeit oder aufgrund unvorhergesehener technischer Probleme oder Routing-Verzögerungen länger als sieben Tage in Anspruch nimmt. Bearbeitungszeit meint hier die Zeit zwischen dem Eingang der Meldung und der Entscheidung eines Pinterest-Prüfers, die gemeldeten Inhalte per Geoblocking zu sperren oder zu deaktivieren oder keine Maßnahmen zu ergreifen.

    Bearbeitungszeit für Meldungen, Januar bis Juni 2022

     

    Innerhalb von 24 Stunden

    Innerhalb von 48 Stunden

    Innerhalb einer Woche

    Zu einem späteren Zeitpunkt

    Meldungen

    3.062

    114

    380

    0

     

    Bearbeitungszeit für Meldungen nach Quelle, Januar bis Juni 2022

    Quelle der Meldung

    Innerhalb von 24 Stunden

    Innerhalb von 48 Stunden

    Innerhalb einer Woche

    Zu einem späteren Zeitpunkt

    Beschwerdestelle

    1

    1

    1

    0

    Nutzer

    3.090

    113

    379

    0

    Bearbeitungszeit für Meldungen nach Beschwerdegrund, Januar bis Juni 2022

    Von meldender Person angegebener Grund

    Innerhalb von 24 Stunden

    Innerhalb von 48 Stunden

    Innerhalb einer Woche

    Zu einem späteren Zeitpunkt

    § 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    673

    16

    304

    0

    § 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    696

    108

    247

    0

    § 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    0

    0

    0

    § 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    0

    0

    0

    § 100a StGB: Landesverräterische Fälschung

    1

    1

    0

    0

    § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    0

    0

    0

    0

    § 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    0

    0

    0

    0

    § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen

    0

    0

    0

    0

    § 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen

    0

    0

    0

    0

    § 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung

    0

    0

    0

    0

    § 130 StGB: Volksverhetzung

    4

    0

    124

    0

    § 131 StGB: Gewaltdarstellung

    0

    1

    0

    0

    § 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten

    0

    0

    0

    0

    § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen**

    1

    0

    0

    0

    § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    0

    0

    0

    0

    § 185 StGB: Beleidigung

    0

    1

    0

    0

    § 186 StGB: Üble Nachrede

    2

    0

    1

    0

    § 187 StGB: Verleumdung

    2

    0

    0

    0

    § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener**

    0

    0

    0

    0

    § 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

    6

    3

    6

    0

    § 241 StGB: Bedrohung

    0

    0

    0

    0

    § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten

    0

    0

    1

    0

    Inhalte für Erwachsene**

    306

    0

    0

    0

    Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen**

    0

    0

    0

    0

    Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen**

    65

    0

    0

    0

    Verschwörungstheorien**

    71

    0

    0

    0

    Gefährliche Güter und Aktivitäten**

    43

    0

    0

    0

    Gewaltdarstellung und Drohungen**

    531

    0

    0

    0

    Belästigung und Kritik**

    23

    0

    0

    0

    Hasserfüllte Aktivitäten***

    937

    0

    0

    0

    Medizinische Fehlinformationen***

    35

    0

    0

    0

    Eingeschränkte Waren***

    183

    0

    0

    0

    Selbstverletzung und schädliches Verhalten***

    155

    0

    0

    0

    ** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:

  • Angabe von § 167: Störung der Religionsausübung, anstelle von § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • Keine Option verfügbar für § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Meldeformular ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Nutzer, bei Pinterest eine Beschwerde gemäß dem NetzDG einzureichen, und wir haben über keinen anderen Meldemechanismus eine Beschwerde bezüglich § 189 erhalten.
  • Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.

    *** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber im Rahmen der Überprüfung feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind.

    Benachrichtigungen an meldende Personen und Inhaltsinhaber

    Wenn ein Nutzer das NetzDG als Grund für seine Meldung angibt, senden wir ihm eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse und bestätigen, dass wir die Beschwerde erhalten haben. Nachdem die Beschwerde überprüft wurde, erhält der Nutzer umgehend eine E-Mail über das Ergebnis der Meldung. Diese Benachrichtigung umfasst die Option, sich über netzdg [at] pinterest.com (netzdg[at]pinterest[dot]com) an uns zu wenden, wenn Fragen vorliegen oder Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt werden soll. In einigen Fällen, in denen Inhalte von mehreren Nutzern über unterschiedliche Methoden gemeldet wurden, werden die gemeldeten Inhalte im Rahmen anderer Abläufe der Inhaltsmoderation deaktiviert, bevor ein Mitarbeiter die NetzDG-Beschwerde überprüfen kann. In diesen Fällen überprüft ein Mitarbeiter die Beschwerde und benachrichtigt den Nutzer, wenn der Inhalt bereits entfernt wurde.

    Wenn ein Mitarbeiter basierend auf einer Meldung aus Deutschland, die sich unserer Feststellung nach auf das NetzDG bezieht, Maßnahmen gegen einen Inhalt ergreift, benachrichtigen wir umgehend den Nutzer, der den Inhalt veröffentlicht hat, über die in seinem Konto angegebene E-Mail-Adresse. In Fällen, in denen das NetzDG nicht in der Meldung erwähnt wurde, wir aber wegen eines Verstoßes gegen das NetzDG Maßnahmen gegen den identifizierten Inhalt ergreifen, benachrichtigen wir ebenfalls den Nutzer, der den Inhalt veröffentlicht hat. Diese Benachrichtigungen umfassen die Option, eine Gegendarstellung oder Beschwerde über netzdg [at] pinterest.com (netzdg[at]pinterest[dot]com) einzureichen.

    Wenn die meldende Person oder der betroffene Nutzer Beschwerde gegen eine Entscheidung einreicht, senden wir eine Bestätigung, dass wir die Beschwerde erhalten haben. Ein Mitarbeiter, der an der ursprünglichen Überprüfung nicht beteiligt war, führt dann eine zweite Überprüfung der Meldung durch und teilt das Ergebnis dem Nutzer, der die Beschwerde eingelegt hat, mit. Ändert sich die ursprüngliche Entscheidung bezüglich der Meldung, wird die andere Partei benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben. Beide Parteien erhalten ausreichend Zeit, um einen Kommentar abzugeben, und wir  beurteilen die Entscheidung dann anhand dieser Kommentare erneut. Beide Parteien werden per E-Mail über das Ergebnis informiert.

    Anzahl der eingegangenen Gegendarstellungen
    NetzDG-Gegendarstellungen

    Wenn wir eine Meldung erhalten, in der das NetzDG als Grund angegeben wird, oder infolge eines Verstoßes gegen das NetzDG Maßnahmen gegen Inhalte ergreifen, geben wir der Person, die den Inhalt veröffentlicht hat, und der Person, die ihn gemeldet hat, entsprechend Gelegenheit, Beschwerde einzulegen. Von Januar bis Juni 2022 haben wir 33 Beschwerden in Bezug auf das NetzDG erhalten.

    Da die Nutzer beim Einreichen einer NetzDG-Beschwerde mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Gegendarstellungen nach ursprünglich gemeldetem Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der eingegangenen Gegendarstellungen überein.

    Gesamtanzahl der eingegangenen Gegendarstellungen in Bezug auf NetzDG-Beschwerden, Januar bis Juni 2022

    Art der Gegendarstellung

    Insgesamt eingegangen

    Insgesamt angenommen

    Insgesamt abgelehnt

    Gegendarstellungen von NetzDG-Beschwerdeführern

    5

    1

    4

    Gegendarstellungen von Nutzern, die sich den Inhalt gemerkt hatten

    28

    21

    7

     

    Gegendarstellungen von NetzDG-Meldenden nach ursprünglich gemeldetem Grund, Januar bis Juni 2022

    Von meldender Person in der ursprünglichen Beschwerde angegebener Grund

    Insgesamt eingegangen

    Insgesamt angenommen

    Insgesamt abgelehnt

    § 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    4

    1

    3

    § 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    0

    0

    0

    § 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    0

    0

    § 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    0

    0

    § 100a StGB: Landesverräterische Fälschung

    0

    0

    0

    § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    0

    0

    0

    § 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    0

    0

    0

    § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen

    0

    0

    0

    § 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen

    0

    0

    0

    § 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung

    0

    0

    0

    § 130 StGB: Volksverhetzung

    4

    1

    3

    § 131 StGB: Gewaltdarstellung

    0

    0

    0

    § 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten

    0

    0

    0

    § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen**

    0

    0

    0

    § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    0

    0

    0

    § 185 StGB: Beleidigung

    0

    0

    0

    § 186 StGB: Üble Nachrede

    0

    0

    0

    § 187 StGB: Verleumdung

    0

    0

    0

    § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener**

    0

    0

    0

    § 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

    0

    0

    0

    § 241 StGB: Bedrohung

    0

    0

    0

    § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten

    0

    0

    0

    Inhalte für Erwachsene**

    0

    0

    0

    Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen**

    0

    0

    0

    Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen**

    0

    0

    0

    Verschwörungstheorien**

    0

    0

    0

    Gefährliche Güter und Aktivitäten**

    0

    0

    0

    Gewaltdarstellung und Drohungen**

    1

    0

    1

    Belästigung und Kritik**

    0

    0

    0

    Hasserfüllte Aktivitäten***

    0

    0

    0

    Medizinische Fehlinformationen***

    0

    0

    0

    Eingeschränkte Waren***

    0

    0

    0

    Selbstverletzung und schädliches Verhalten***

    0

    0

    0

    ** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:

    Angabe von § 167: Störung der Religionsausübung, anstelle von § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    Keine Option verfügbar für § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Meldeformular ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Nutzer, bei Pinterest eine Beschwerde gemäß dem NetzDG einzureichen, und wir haben über keinen anderen Meldemechanismus eine Beschwerde bezüglich § 189 erhalten.

    Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.

    *** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber im Rahmen der Überprüfung feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind.

    Gegendarstellungen von Nutzern, die den Inhalt gespeichert hatten, nach ursprünglich gemeldetem Grund, Januar bis Juni 2022

    Von meldender Person in der ursprünglichen Beschwerde angegebener Grund

    Insgesamt eingegangen

    Insgesamt angenommen

    Insgesamt abgelehnt

    § 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    0

    0

    0

    § 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    0

    0

    0

    § 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    0

    0

    § 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    0

    0

    § 100a StGB: Landesverräterische Fälschung

    0

    0

    0

    § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    0

    0

    0

    § 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    0

    0

    0

    § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen

    0

    0

    0

    § 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen

    0

    0

    0

    § 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung

    0

    0

    0

    § 130 StGB: Volksverhetzung

    0

    0

    0

    § 131 StGB: Gewaltdarstellung

    0

    0

    0

    § 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten

    0

    0

    0

    § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen**

    0

    0

    0

    § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    0

    0

    0

    § 185 StGB: Beleidigung

    0

    0

    0

    § 186 StGB: Üble Nachrede

    0

    0

    0

    § 187 StGB: Verleumdung

    0

    0

    0

    § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener**

    0

    0

    0

    § 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

    0

    0

    0

    § 241 StGB: Bedrohung

    0

    0

    0

    § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten

    0

    0

    0

    Inhalte für Erwachsene**

    3

    0

    3

    Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen**

    0

    0

    0

    Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen**

    0

    0

    0

    Verschwörungstheorien**

    2

    2

    0

    Gefährliche Güter und Aktivitäten**

    0

    0

    0

    Gewaltdarstellung und Drohungen**

    2

    2

    0

    Belästigung und Kritik**

    1

    1

    0

    Hasserfüllte Aktivitäten***

    4

    1

    3

    Medizinische Fehlinformationen***

    1

    0

    1

    Eingeschränkte Waren***

    15

    15

    0

    Selbstverletzung und schädliches Verhalten***

    0

    0

    0

    ** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:

    Angabe von § 167: Störung der Religionsausübung, anstelle von § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    Keine Option verfügbar für § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Meldeformular ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Nutzer, bei Pinterest eine Beschwerde gemäß dem NetzDG einzureichen, und wir haben über keinen anderen Meldemechanismus eine Beschwerde bezüglich § 189 erhalten.

    Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.

    *** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber im Rahmen der Überprüfung feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind.

    Gegendarstellungen und Beschwerden bezüglich des geistigen Eigentums

    Wenn der Inhalt eines Nutzers infolge einer Meldung bezüglich des geistigen Eigentums deaktiviert wird, senden wir ihm per E-Mail eine Benachrichtigung. Darin erfährt er, wie er bei Bedarf Beschwerde gegen unsere Maßnahmen einlegt. Wir beurteilen Beschwerden, die in Form einer Gegendarstellung gemäß dem US-amerikanischen US Digital Millennium Copyright Act (DMCA) eingereicht werden können, und berichtigen die Situation, wenn wir feststellen, dass es sich um eine umsetzbare Beschwerde handelt. Wie bei Meldungen zum geistigen Eigentum wenden wir uns an die natürliche oder juristische Person, die Beschwerde eingelegt hat, um gegebenenfalls weitere Informationen zu erhalten. Sobald eine vollständige und gültige Beschwerde eingegangen ist, ergreift Pinterest entsprechende Maßnahmen, um die Situation zu berichtigen.

    Gesamtanzahl der Gegendarstellungen und Beschwerden bezüglich der Umsetzung der Richtlinien zum geistigen Eigentum, Januar bis Juni 2022

    Richtlinie

    Q1 2022

    Q2 2022

    Copyright

    650

    798

    Content-Claiming-Portal**

    235

    106

    Schutzmarke

    5

    4

     

    Anzahl der angenommenen Gegendarstellungen und Beschwerden bezüglich der Umsetzung der Richtlinien zum geistigen Eigentum, Januar bis Juni 2022*

    Richtlinie

    Q1 2022

    Q2 2022

    Copyright

    487

    600

    Content-Claiming-Portal**

    120

    44

    Schutzmarke

    0

    0

     

    * Einschließlich Gegendarstellungen und Beschwerden, die wir als vollständig und anscheinend gültig bewertet haben und für die wir entsprechende Maßnahmen ergriffen haben.

    ** Das Content-Claiming-Portal ist ein Tool, mit dem Rechteinhaber ihre Inhalte beanspruchen und entscheiden können, wie diese auf Pinterest angezeigt werden. Wenn wir infolge einer Urheberrechtsbeschwerde oder im Content-Claiming-Portal erfasster Informationen Maßnahmen ergreifen, benachrichtigen wir die betreffenden Nutzer und stellen Informationen bereit, wie sie bei Bedarf Beschwerde gegen die Maßnahme einlegen.

    Beschwerden in Bezug auf Vertrauen und Sicherheit

    Wenn Nutzer der Meinung sind, dass ihre Pins fälschlicherweise deaktiviert wurden, können sie Beschwerde einlegen, um ihre Pins wiederherstellen zu lassen. Wir prüfen solche Beschwerden und geben ihnen nach, wenn wir feststellen, dass wir einen Fehler gemacht haben. In manchen Fällen geben wir Nutzern eine weitere Chance, sich an unsere Community-Richtlinien zu halten.

    Diese Beschwerden stehen in keinem Zusammenhang mit NetzDG-Beschwerden oder mit Beschwerden, die unserer Feststellung nach einen Bezug zum NetzDG haben, und werden nicht in Form von Gegendarstellungen eingereicht. Daher sind sie auch nicht in unseren Berichten zu Gegendarstellungen enthalten.

    Gegendarstellungen, die eingegangen sind, nachdem die Deaktivierung oder das Geoblocking basierend auf der ursprünglichen Meldung abgelehnt wurde

    Wenn wir eine Meldung erhalten, in der das NetzDG angeführt wird, und das Ergreifen von Maßnahmen ablehnen, setzen wir die meldende Person über unsere Entscheidung in Kenntnis und geben ihr die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.



    Von Januar bis Juni 2022 haben wir vier Beschwerden von meldenden Personen erhalten, nachdem wir das Ergreifen von Maßnahmen basierend auf der ursprünglichen NetzDG-Meldung abgelehnt hatten. Davon haben wir eine Beschwerde angenommen und den Inhalt global deaktiviert.

    Da die Nutzer beim Einreichen einer NetzDG-Beschwerde mehrere Gesetze anführen können, stimmt die Gesamtanzahl der Gegendarstellungen nach ursprünglich gemeldetem Grund eventuell nicht mit der Gesamtanzahl der eingegangenen Gegendarstellungen überein.

    Gesamtanzahl der Gegendarstellungen, die eingegangen sind, nachdem die Deaktivierung oder das Geoblocking basierend auf der ursprünglichen Meldung abgelehnt wurde, Januar bis Juni 2022

     

    Insgesamt eingegangen

    Insgesamt angenommen

    Insgesamt abgelehnt

    Gesamtanzahl der Gegendarstellungen

    4

    1

    3

     

    Gesamtanzahl der Gegendarstellungen, die eingegangen sind, nachdem die Deaktivierung oder das Geoblocking basierend auf der ursprünglichen Meldung abgelehnt wurde, nach Grund, Januar bis Juni 2022

    Von meldender Person in der ursprünglichen Beschwerde angegebener Grund

    Insgesamt eingegangen

    Insgesamt angenommen

    Insgesamt abgelehnt

    § 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    4

    1

    3

    § 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    0

    0

    0

    § 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    0

    0

    § 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    0

    0

    § 100a StGB: Landesverräterische Fälschung

    0

    0

    0

    § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    0

    0

    0

    § 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    0

    0

    0

    § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen

    0

    0

    0

    § 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen

    0

    0

    0

    § 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung

    0

    0

    0

    § 130 StGB: Volksverhetzung

    4

    1

    3

    § 131 StGB: Gewaltdarstellung

    0

    0

    0

    § 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten

    0

    0

    0

    § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen**

    0

    0

    0

    § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    0

    0

    0

    § 185 StGB: Beleidigung

    0

    0

    0

    § 186 StGB: Üble Nachrede

    0

    0

    0

    § 187 StGB: Verleumdung

    0

    0

    0

    § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener**

     

     

     

    § 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

    0

    0

    0

    § 241 StGB: Bedrohung

    0

    0

    0

    § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten

    0

    0

    0

    Inhalte für Erwachsene**

    0

    0

    0

    Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen**

    0

    0

    0

    Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen**

    0

    0

    0

    Verschwörungstheorien**

    0

    0

    0

    Gefährliche Güter und Aktivitäten**

    0

    0

    0

    Gewaltdarstellung und Drohungen**

    0

    0

    0

    Belästigung und Kritik**

    0

    0

    0

    Hasserfüllte Aktivitäten***

    0

    0

    0

    Medizinische Fehlinformationen***

    0

    0

    0

    Eingeschränkte Waren***

    0

    0

    0

    Selbstverletzung und schädliches Verhalten***

    0

    0

    0

    Zugriff für externe Parteien

    Derzeit gewährt Pinterest Personen aus der Wissenschaft oder Forschung keinen Zugriff auf Informationen in Bezug auf das NetzDG.

    Weitere ergriffene Maßnahmen

    Pinterest hat eine Mission. Wir wollen Menschen dazu inspirieren, ein Leben zu erschaffen, das sie lieben. Daher sollen Nutzer Ideen sehen, die relevant, interessant und auf sie zugeschnitten sind. Unangemessene Inhalte haben da keinen Platz. Um diesen positiven und inspirierenden Ort zu schaffen, treffen wir Entscheidungen zu unserer Richtlinie und unseren Produkten sehr bewusst.



    Egal, ob wir gegen politische Fehlinformationen, Hassrede oder andere gefährliche oder irreführende Inhalte kämpfen: Bei der Erarbeitung unserer Inhaltsrichtlinien behalten wir unsere Mission stets im Hinterkopf. Unsere Community-Richtlinien untersagen Inhalte, die gefährlich, hasserfüllt, gewaltverherrlichend, falsch oder irreführend, anstößig oder antagonistisch sind. Die Nutzer sollen sich auf Pinterest willkommen fühlen. Deshalb möchten wir einen positiven Raum schaffen, der alle inspiriert.



    Unsere Ziele in Bezug auf bürgerliche Teilhabe sowie auf Hassrede und weitere Arten von Fehlinformationen gehen wir von zwei Seiten aus an. Zuerst finden und entfernen wir Fehlinformationen und Inhalte, die gegen Richtlinien verstoßen, mithilfe der oben beschriebenen Prozesse, um sicherzustellen, dass wir nicht zu Falscherzählungen und Hassrede beitragen. Außerdem schaffen wir ein sicheres, inspirierendes Umfeld, in dem die Nutzer auf hilfreiche und verlässliche Informationen zugreifen können.



    Wir ergreifen außerdem weiterhin Maßnahmen, die eine gesunde, achtsame und respektvolle Atmosphäre und Interaktion auf unserer Plattform schaffen. Insbesondere investieren wir in die Weiterentwicklung unserer Produkte und Richtlinien, um die Rahmenbedingungen für ein angenehmes Klima und respektvolles Verhalten zu schaffen. Beispiele für Maßnahmen sind der Produktbereich „empathische Suchfunktion“ für den Umgang mit schwierigen Emotionen, der Pinterest Creator-Codex, gemäß dem sich alle Nutzer an unsere Richtlinien halten müssen, wenn sie Inhalte auf Pinterest erstellen, sowie das Verbot sämtlicher Anzeigen zum Thema Gewichtsverlust auf Pinterest, wodurch das Risiko für Body Shaming und weitere hasserfüllte Kommentare minimiert wird.

    Zusammenfassung der eingegangenen Beschwerden in Bezug auf rechtswidrige Inhalte und der Ergebnisse

    Diese Daten basieren auf den Informationen, die von der Person oder Beschwerdestelle, die die Beschwerde eingereicht hat, angegeben wurden. Von Januar bis Juni 2022 gingen bei uns insgesamt 1.206 Meldungen über angeblich rechtswidrige Inhalte gemäß NetzDG ein. In weiteren 2.380 Meldungen wurde das NetzDG nicht aufgeführt, doch wir haben Inhalte ermittelt, die gegen das NetzDG verstoßen. Bei 3.378 dieser Meldungen haben wir entsprechende Maßnahmen ergriffen, um Inhalte zu sperren.



    Wir haben infolge der NetzDG-Ergänzungen, die 2021 kodifiziert wurden, Änderungen an unseren Abläufen und an der Protokollierung vorgenommen und werden vergleichende Daten in künftigen Transparenzberichten bereitstellen, sobald wir einen Vergleich mit den beiden vorherigen Berichtszeiträumen haben.

    Zusammenfassung der eingegangenen Beschwerden in Bezug auf rechtswidrige Inhalte und der Ergebnisse, Januar bis Juni 2022

    Von meldender Person angegebener Grund

    Gesamtanzahl der eingegangenen Beschwerden*

    Anteil der deaktivierten oder gesperrten Inhalte in Deutschland

    Eingegangene Gegendarstellungen oder Beschwerden

    Anteil der angenommenen Gegendarstellungen oder Beschwerden

    § 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    993

    88 %

    4

    25 %

    § 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    1.051

    90 %

    0

    n. z.

    § 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 100a StGB: Landesverräterische Fälschung

    2

    0 %

    0

    n. z.

    § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 130 StGB: Volksverhetzung

    128

    56 %

    4

    25 %

    § 131 StGB: Gewaltdarstellung

    1

    0 %

    0

    n. z.

    § 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen**

    1

    0 %

    0

    n. z.

    § 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 185 StGB: Beleidigung

    1

    100 %

    0

    n. z.

    § 186 StGB: Üble Nachrede

    3

    0 %

    0

    n. z.

    § 187 StGB: Verleumdung

    2

    0 %

    0

    n. z.

    § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener**

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

    15

    67 %

    0

    n. z.

    § 241 StGB: Bedrohung

    0

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten

    1

    0 %

    0

    n. z.

    Inhalte für Erwachsene**

    306

    100 %

    5

    0 %

    Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen**

    0

    n. z.

    0

    n. z.

    Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen**

    65

    100 %

    0

    n. z.

    Verschwörungstheorien**

    71

    100 %

    2

    100 %

    Gefährliche Güter und Aktivitäten**

    43

    100 %

    0

    n. z.

    Gewaltdarstellung und Drohungen**

    531

    100 %

    3

     

    67 %

    Belästigung und Kritik**

    23

    100 %

    1

    100 %

    Hasserfüllte Aktivitäten***

    937

    100 %

    4

    25 %

    Medizinische Fehlinformationen***

    35

    100 %

    1

    0 %

    Eingeschränkte Waren***

    214

    100 %

    15

    100 %

    Selbstverletzung und schädliches Verhalten***

    155

    100 %

    0

    n. z.

    ** Während des Berichtszeitraums umfasste das NetzDG-Meldeformular die folgenden Fehler:

    Angabe von § 167: Störung der Religionsausübung, anstelle von § 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    Keine Option verfügbar für § 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Meldeformular ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Nutzer, bei Pinterest eine Beschwerde gemäß dem NetzDG einzureichen, und wir haben über keinen anderen Meldemechanismus eine Beschwerde bezüglich § 189 erhalten.

    Wir korrigieren das NetzDG-Meldeformular, um diese Fehler so schnell wie möglich zu beheben.

    *** Nutzer melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber feststellten, dass sie relevant für das NetzDG sind

    Erklärung unserer AGB und Community-Richtlinien

    Die Nutzer von Pinterest erklären sich damit einverstanden, unsere AGB und Community-Richtlinien einzuhalten. Diese werden in einfacher, leicht verständlicher Sprache verfasst. Pinterest behält sich vor, Inhalte zu entfernen bzw. ihre Verbreitung einzuschränken und Konten, Einzelpersonen, Gruppen und Domains, die solche Inhalte erstellen oder verbreiten, zu löschen bzw. zu sperren, wenn die Inhalte gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Bestimmungen in Bezug auf Inhalte für Erwachsene, Ausbeutung, hasserfüllte Aktivitäten, Fehlinformationen, Belästigung und Kritik, Selbstverletzung und schädliches Verhalten, Gewaltdarstellung und Drohungen, Gewalttäter, gefährliche Güter und Aktivitäten und schädliche oder irreführende Produkte oder Praktiken. 

    Neben den Regelungen für Inhalte auf Pinterest umfassen die Community-Richtlinien auch Links zu Seiten mit zusätzlichen Infos und Ressourcen für Nutzer. Wie im Beispiel oben erfahren die Nutzer mehr über unsere Richtlinie gegen Belästigung und Cybermobbing auf einer Seite, auf der sowohl die Richtlinie selbst als auch zusätzliche Tools und Ressourcen für Nutzer erläutert werden. In unserer Richtlinie gegen verbotene Wildtierprodukte wird auf die Seite unserer Partnerorganisation World Wildlife Fund verwiesen, auf der die Nutzer eine vollständige Liste verbotener Produkte finden. Über eine Seite, die in den Community-Richtlinien zu Selbstverletzung und schädlichem Verhalten verlinkt ist, gelangen Nutzer zu weltweiten Ressourcen, einschließlich zweier Supportorganisationen in Deutschland.    

     

    So entsprechen unsere Bestimmungen dem BGB

    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und Community-Richtlinien legen fest, was wir auf Pinterest zulassen und was nicht. Sie orientieren sich an der Mission von Pinterest, d.h. an dem Zweck, zu dem die Nutzer auf Pinterest zusammenkommen. Unsere AGB und Community-Richtlinien sind rechtskonform und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der 307, 308 und 309 BGB. Sie sind transparent, klar, verständlich und verhältnismäßig.

    Zusammenfassung

    Der Schutz unserer Nutzer, Mitarbeiter und Partner hat höchste Priorität. Wir verfolgen branchenführende Ansätze zur Sicherheit der Inhalte. Wir investieren maßgeblich in Maßnahmen, um mit richtlinienwidrigen Inhalten umzugehen. Im Gegensatz zu anderen Plattformen dient Pinterest nicht dem Austausch über Politik oder aktuelle Ereignisse, weshalb Inhalte, die zu Richtlinienverstößen führen könnten, auf unserer Plattform noch nie Platz hatten. Unsere Arbeit endet jedoch nicht hier. Wir arbeiten weiterhin daran, unsere Richtlinien, Meldemechanismen und Bestimmungen zu verbessern, damit Pinterest ein inspirierender und sicherer Ort für alle bleibt.