Pinterest ist ein Netzwerk für visuelles Entdecken, in dem die Nutzenden Ideen entdecken, planen und shoppen sowie sich Inspirationen holen können, um ihr Leben spannender und erfüllender zu gestalten. Im Gegensatz zu Plattformen, die den Fokus auf Politik, Nachrichten oder freie Meinungsäußerung legen, haben wir uns bewusst dafür entschieden, einen positiven Ort im Internet zu schaffen, den die Nutzenden aufsuchen, um sich inspirieren zu lassen. Hasserfüllte oder schädliche Inhalte haben auf Pinterest keinen Platz und stehen im Widerspruch zu der positiven Umgebung, die wir fördern. Ob es um die nächste Mahlzeit, neue Klamotten oder kreative Möglichkeiten zur Gestaltung der Wohnzimmerdeko geht: Wir helfen den Nutzenden, neue Ideen zu entdecken, zu planen und zu shoppen, um sich das Leben nach ihren Wünschen zu gestalten.
Das
Unsere Mission ist es, die Nutzenden dazu zu inspirieren, ihr Leben nach ihren Wünschen zu gestalten. Nicht alles, was das Internet zu bieten hat, ist inspirierend. Daher gibt es auf Pinterest Richtlinien dafür, was zulässig ist und was nicht. Die
Unsere
Gemäß unseren
Wir behalten uns vor, Inhalte sowie die Konten, Einzelpersonen und Gruppen, die solche Inhalte erstellen oder verbreiten, zu sperren, zu deaktivieren oder ihre Verbreitung einzuschränken, je nachdem, wie viel Gefahr von diesen ausgeht. Wenn Inhalte gegen unsere Richtlinien verstoßen, ergreifen wir geeignete globale Maßnahmen. Wenn wir feststellen, dass Inhalte gegen lokales Recht verstoßen, die
Neben der Durchsetzung unserer
Für Einzelpersonen und Behörden in Deutschland, die vermeintlich rechtswidrige Inhalte melden möchten, stellen wir mehrere Meldewege zur Verfügung, durch die Inhalte mittels nur weniger Klicks gemeldet werden können. Wie in diesem Bericht nachfolgend ausführlich dargelegt, sind diese Meldewege einfach zu finden und direkt im Produkt, d. h. in den mobilen Applikationen (Apps) oder der Webversion, und auf unserer Richtlinienseite verfügbar. Gemeldete Inhalte werden von einem deutschsprachigen Team von Experten überprüft, die halbjährlich von deutschsprachigen Rechtsberatenden, die ihren Schwerpunkt auf dem Gebiet des deutschen Strafrechts und Verwaltungsrechts sowie regulatorischen Gesichtspunkten haben, in Bezug auf die Einhaltung des NetzDG geschult werden. Die Beteiligten haben Zugriff auf Unterstützung in Bezug auf richtlinienbezogene und rechtliche Fragen sowie Sprachexperten, die im Zusammenhang mit Meldungen in 12 verschiedenen Sprachen, einschließlich Deutsch, behilflich sein können. Wir wiederholen und aktualisieren die NetzDG-Schulungen regelmäßig, um stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Entwicklungen zu bleiben. Unsere Teams sind ferner stets über die aktuellen
Wir arbeiten weiterhin daran, unsere Plattform sicher zu halten und als Teil dieses Einsatzes haben wir im März 2023 die Meldeoptionen innerhalb unserer Produkte erweitert. Nutzende können nun auch Inhalte zur Überprüfung gemäß unseren Community-Richtlinien und dem NetzDG auf Pinnwand- und Kontoebene melden. Außerdem haben wir unsere Meldekategorien um die Meldung expliziter Inhalte im Rahmen des Kinderschutzes auf Pin-, Pinnwand-, Konto- und Kommentarebene erweitert.
Der Schutz unserer Nutzenden, Mitarbeitenden, Partner und der Öffentlichkeit hat für uns höchste Priorität. Neben der Einhaltung der NetzDG-Bestimmungen arbeiten wir weiter an der Verbesserung unserer
Im Bemühen, die Sicherheit von Inhalten zu gewährleisten, deaktivieren wir Pins durch automatisierte Tools, manuelle Überprüfung und einen hybriden Ansatz, der Elemente beider Methoden kombiniert. Die Mechanismen, die eingesetzt werden, um gegen verschiedene potenzielle Richtlinienverstöße vorzugehen, unterscheiden sich je nach dem Stand der verfügbaren Technologie, dem Umfang der richtlinienwidrigen Inhalte und anderen Faktoren wie der Komplexität der Bewertung. Wir arbeiten ständig an der Verbesserung und Weiterentwicklung unserer Tools und erwarten auch in Zukunft kontinuierliche Verbesserungen.
Unsere automatisierten Tools verwenden eine Kombination von Signalen, um potenziell richtlinienwidrige Inhalte zu identifizieren und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Zum Beispiel weisen unsere Machine-Learning-Modelle Inhalten, die unserer Plattform hinzugefügt wurden, Punktzahlen zu. Unsere automatisierten Tools können diese Ergebnisse dann verwenden, um geeignete Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.
Wir bearbeiten einige Pins manuell im Rahmen unseres Überprüfungsprozesses. Pins, die im Rahmen dieses Prozesses bearbeitet werden, wurden entweder intern identifiziert oder uns von Dritten gemeldet. Dazu zählen auch Pins, die von einem unserer Teammitglieder nach einer Meldung durch einen Nutzer oder eine Nutzerin überprüft und bearbeitet werden.
Hybride Maßnahmen sind jene, bei denen ein Teammitglied feststellt, dass ein Pin gegen Richtlinien verstößt, und automatisierte Systeme dabei helfen, diese Entscheidung gegen durch unsere Systeme identifizierte übereinstimmende Pins durchzusetzen. Je nachdem, wie viele Pins übereinstimmen, kann eine hybride Maßnahme dazu führen, dass eine ganze Reihe von Pins deaktiviert wird oder gar keine.
Wir verwenden die neuesten Modellierungstechniken und entwickeln diese Modelle kontinuierlich weiter, indem wir neue Daten einbeziehen und neue technische Möglichkeiten untersuchen, um die Leistung der Modelle im Laufe der Zeit zu erhalten bzw. zu verbessern und rechtswidrige Inhalte wirksam zu bekämpfen.
Um die Qualität des Machine-Learning-Modells zu steuern, bewerten wir die Leistung dieses Modells vor dem Start mithilfe von Offlineanalysen und Onlineexperimenten. Wir beurteilen die Leistung anhand einer Reihe von Metriken, einschließlich falsch positiver Ergebnisse (d.h. wie viele Pins, die keine Verstöße darstellen, von unseren Maßnahmen erfasst werden) und falsch negativer Ergebnisse (d.h. wie viele Pins, die Verstöße darstellen, von unseren Maßnahmen nicht erfasst werden). Zusätzlich überprüfen wir die Daten regelmäßig auf falsch positive Ergebnisse, um kontinuierlich Bereiche zu identifizieren, die wir verbessern können, die dann durch unsere Teams entsprechend bewerten und adressiert werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir Personen aus Wissenschaft und Forschung noch keinen Zugriff auf unsere Modelle oder Daten erteilt.
Nutzenden in Deutschland bietet Pinterest mehrere einfach aufzufindende, direkt zugängliche und immer verfügbare Möglichkeiten, Inhalte zu melden. Bei Beschwerden, die sich auf das NetzDG beziehen, werden die Nutzenden gebeten, zusätzliche Informationen zu den vermeintlich rechtswidrigen Inhalten anzugeben, einschließlich des Grundes für die Beschwerde und des vermeintlich verletzten Gesetzes. Die Nutzenden werden ferner gebeten, vor dem Absenden ihrer Beschwerde zu bestätigen, dass sie verstanden haben, dass es sich um eine rechtliche Beschwerde handelt und dass ihre Behauptungen zutreffend und wahr sind.
Der erste Meldeweg ist in den Apps für Mobilgeräte und dem Webbrowser direkt neben dem betreffenden Inhalt zu finden. Angemeldete Nutzende können Inhalte melden, die sie anstößig finden. Zum Melden eines Pins klicken sie auf die drei kleinen Punkte, die sich direkt auf einem Pin befinden, ob im Homefeed oder in der Großansicht, wie unten dargestellt. Zum Melden einer Pinnwand klicken sie auf die drei kleinen Punkte neben dem Namen der Pinnwand. Zum Melden eines Kontos klicken sie auf die drei kleinen Punkte neben dem Button „Folge ich“ oben auf der Kontoseite. Zum Melden eines Kommentars klicken Nutzende auf die drei kleinen Punkte neben dem Kommentar.
Wenn Nutzende aus Deutschland die Option „Verstoß gegen das NetzDG“ als Grund für ihre Beschwerde auswählen, werden sie gebeten, weitere für ihre Beschwerde sachdienliche Informationen anzugeben (siehe hierzu unten in unserem Abschnitt „NetzDG-Meldeformular“). Da einige Nutzende möglicherweise nicht mit den durch das NetzDG abgedeckten Verboten vertraut sind oder Inhalte melden möchten, die ihrer Meinung nach gegen die Community-Richtlinien von Pinterest, nicht aber gegen die im Rahmen des NetzDG abgedeckten Gesetze verstoßen, haben Nutzende außerdem die Möglichkeit, statt „Verstoß gegen das NetzDG“, eine Kategorie der
Wie bereits beschrieben, haben wir im März 2023 unsere Meldeoptionen erweitert, sodass Nutzende nun auch Inhalte melden können, die nach unseren Community-Richtlinien auf Pinnwand- und Kontoebene überprüft werden sollen. Wir haben auch unsere Meldekategorien erweitert, um den Schutz von Kindern auf der Ebene von Pins, Pinnwänden, Konten und Kommentaren zu berücksichtigen.
In der Pinterest App für Mobilgeräte können angemeldete Nutzende Inhalte melden, die sie für anstößig halten, indem sie direkt auf die drei kleinen Punkte klicken, die sich auf oder neben den Inhalten befinden. Jeder Inhalt weist drei kleine Punkte auf, wenn er im Homefeed und in der Großansicht angezeigt wird, wie unten in den Beispielen aus der App für iOS zu sehen ist, die der entsprechenden App für Android sehr ähnlich ist.
Melden von Pins
Die folgenden Bilder zeigen, wie du Pins über die App für Mobilgeräte meldest.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für den Homefeed von Pinterest. Jeder Pin ist mit drei kleinen Punkten versehen.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für eine Großansicht eines Pins. Jeder Pin ist mit drei kleinen Punkten versehen.
Nach dem Klicken auf die drei kleinen Punkte kann der oder die Nutzende die Option „Pin melden“ auswählen und Inhalte melden, die er oder sie für anstößig hält.
(App für Mobilgeräte) Nutzende können bei jedem Pin auf die drei kleinen Punkte klicken, um Inhalte zu melden.
Wenn Nutzende die Option zum Melden eines Pins ausgewählt haben, werden sie gebeten, den Grund auszuwählen, aus dem sie den Pin melden möchten.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich des Verstoßes gegen das NetzDG.
Wenn Nutzende aus Deutschland die Option „Verstoß gegen das NetzDG“ als Grund für die Meldung ausgewählt haben, werden sie zum
Alternativ haben Nutzende die Möglichkeit, nicht das NetzDG, sondern eine Bestimmung unserer Community-Richtlinien als Grund für ihre Meldung anzuführen.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich der Bestimmungen unserer Community-Richtlinien.
Abhängig von der ausgewählten Bestimmung werden die Nutzenden unter Umständen gebeten, weitere Informationen anzugeben, um den gemeldeten Verstoß zu konkretisieren.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Anforderung weiterer Informationen zur Konkretisierung des Verstoßes beim Anführen einer Bestimmung unserer Community-Richtlinien.
Nutzende erhalten dann zusätzliche Informationen, etwa darüber, was gemäß den Community-Richtlinien zulässig ist und was nicht, und werden dann gebeten, ihre Meldung zu bestätigen.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für den Bestätigungsbildschirm beim Melden einer Verletzung der Community-Richtlinien.
Melden von Pinnwänden
Die folgenden Bilder zeigen, wie du Pinnwände über die App für Mobilgeräte meldest.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für eine Pinnwand. Jede Pinnwand ist mit drei kleinen Punkten versehen.
Nach dem Klicken auf die drei kleinen Punkte kann der oder die Nutzende die Option „Melden“ auswählen und die Pinnwand melden, die er oder sie für anstößig hält.
(App für Mobilgeräte) Nutzende können bei jeder Pinnwand auf die drei kleinen Punkte klicken, um die Pinnwand zu melden.
Wenn Nutzende die Option zum Melden einer Pinnwand ausgewählt haben, werden sie gebeten, den Grund auszuwählen, aus dem sie die Pinnwand melden möchten.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich des Verstoßes gegen das NetzDG.
Wenn Nutzende aus Deutschland die Option „Verstoß gegen das NetzDG“ als Grund für die Meldung ausgewählt haben, werden sie zum
Alternativ haben Nutzende die Möglichkeit, nicht das NetzDG, sondern eine Bestimmung unserer Community-Richtlinien als Grund für ihre Meldung anzuführen.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich der Bestimmungen unserer Community-Richtlinien.
Abhängig von der ausgewählten Bestimmung werden die Nutzenden unter Umständen gebeten, weitere Informationen anzugeben, um den gemeldeten Verstoß zu konkretisieren.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Anforderung weiterer Informationen zur Konkretisierung des Verstoßes beim Anführen einer Bestimmung unserer Community-Richtlinien.
Nutzende erhalten dann zusätzliche Informationen, etwa darüber, was gemäß den Community-Richtlinien zulässig ist und was nicht, und werden dann gebeten, ihre Meldung zu bestätigen.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für den Bestätigungsbildschirm beim Melden einer Verletzung der Community-Richtlinien.
Melden von Konten
Die folgenden Bilder zeigen, wie du Konten über die App für Mobilgeräte meldest.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für ein Konto. Jedes Konto ist mit drei kleinen Punkten versehen.
Nach dem Klicken auf die drei kleinen Punkte kann der oder die Nutzende die Option „Melden“ auswählen und Inhalte melden, die er oder sie für anstößig hält.
(App für Mobilgeräte) Nutzende können bei jedem Konto auf die drei kleinen Punkte klicken, um Inhalte zu melden.
Wenn Nutzende die Option zum Melden eines Kontos ausgewählt haben, werden sie gebeten, den Grund auszuwählen, aus dem sie das Konto melden möchten.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich der Bestimmungen unserer Community-Richtlinien.
Abhängig von der ausgewählten Bestimmung werden die Nutzenden unter Umständen gebeten, weitere Informationen anzugeben, um den gemeldeten Verstoß zu konkretisieren.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Anforderung weiterer Informationen zur Konkretisierung des Verstoßes beim Anführen einer Bestimmung unserer Community-Richtlinien.
Nutzende erhalten dann zusätzliche Informationen, etwa darüber, was gemäß den Community-Richtlinien zulässig ist und was nicht, und werden dann gebeten, ihre Meldung zu bestätigen.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für den Bestätigungsbildschirm beim Melden einer Verletzung der Community-Richtlinien.
Melden von Kommentaren
Die folgenden Bilder zeigen, wie du Kommentare über die App für Mobilgeräte meldest.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für einen Kommentar zu einem Pin. Jeder Kommentar ist mit drei kleinen Punkten versehen.
Nach dem Klicken auf die drei kleinen Punkte kann der oder die Nutzende die Option „Melden“ auswählen und Inhalte melden, die er oder sie für anstößig hält.
(App für Mobilgeräte) Nutzende können bei jedem Kommentar auf die drei kleinen Punkte klicken, um Inhalte zu melden.
Wenn Nutzende die Option zum Melden eines Kommentars ausgewählt haben, werden sie gebeten, den Grund auszuwählen, aus dem sie den Kommentar melden möchten.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich des Verstoßes gegen das NetzDG.
Wenn Nutzende aus Deutschland die Option „Verstoß gegen das NetzDG“ als Grund für die Meldung ausgewählt haben, werden sie zum
Alternativ haben Nutzende die Möglichkeit, nicht das NetzDG, sondern eine Bestimmung unserer Community-Richtlinien als Grund für ihre Meldung anzuführen.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich der Bestimmungen unserer Community-Richtlinien.
Abhängig von der ausgewählten Bestimmung werden die Nutzenden unter Umständen gebeten, weitere Informationen anzugeben, um den gemeldeten Verstoß zu konkretisieren.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Anforderung weiterer Informationen zur Konkretisierung des Verstoßes beim Anführen einer Bestimmung unserer Community-Richtlinien.
Nutzende erhalten dann zusätzliche Informationen, etwa darüber, was gemäß den Community-Richtlinien zulässig ist und was nicht, und werden dann gebeten, ihre Meldung zu bestätigen.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für den Bestätigungsbildschirm beim Melden einer Verletzung der Community-Richtlinien.
Fotokommentare können ebenfalls über die drei kleinen Punkte gemeldet werden.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für einen Fotokommentar zu einem Pin. Jeder Kommentar ist mit drei kleinen Punkten versehen.
Nach dem Klicken auf die drei kleinen Punkte kann der oder die Nutzende die Option „Melden“ auswählen und Inhalte melden, die er oder sie für anstößig hält.
(App für Mobilgeräte) Nutzende können bei jedem Fotokommentar auf die drei kleinen Punkte klicken, um Inhalte zu melden.
Wenn Nutzende die Option zum Melden eines Kommentars ausgewählt haben, werden sie gebeten, den Grund auszuwählen, aus dem sie den Kommentar melden möchten.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich des Verstoßes gegen das NetzDG.
Wenn Nutzende aus Deutschland die Option „Verstoß gegen das NetzDG“ als Grund für die Meldung ausgewählt haben, werden sie zum
Alternativ haben Nutzende die Möglichkeit, nicht das NetzDG, sondern eine Bestimmung unserer Community-Richtlinien als Grund für ihre Meldung anzuführen.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich der Bestimmungen unserer Community-Richtlinien.
Abhängig von der ausgewählten Bestimmung werden die Nutzenden unter Umständen gebeten, weitere Informationen anzugeben, um den gemeldeten Verstoß zu konkretisieren.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für die Anforderung weiterer Informationen zur Konkretisierung des Verstoßes beim Anführen einer Bestimmung unserer Community-Richtlinien.
Nutzende erhalten dann zusätzliche Informationen, etwa darüber, was gemäß den Community-Richtlinien zulässig ist und was nicht, und werden dann gebeten, ihre Meldung zu bestätigen.
(App für Mobilgeräte) Beispiel für den Bestätigungsbildschirm beim Melden einer Verletzung der Community-Richtlinien.
Auf der im Web verfügbaren Plattform von Pinterest können angemeldete Nutzende Pins melden, die sie für anstößig halten, indem sie direkt auf die sich auf jedem Pin befindlichen drei kleinen Punkte klicken. Jeder Pin ist mit diesen drei kleinen Punkten versehen, sowohl wenn er im Homefeed als auch in der Großansicht angezeigt wird (siehe unten).
Melden von Pins
Die folgenden Bilder zeigen, wie du Pins über einen Webbrowser meldest.
(Webbrowser) Beispiel für den Homefeed von Pinterest. Jeder Pin ist mit drei kleinen Punkten versehen.
(Webbrowser) Beispiel für eine Großansicht eines Pins. Jeder Pin ist mit drei kleinen Punkten versehen.
Nach dem Klicken auf die drei kleinen Punkte kann der oder die Nutzende die Option „Pin melden“ auswählen und Inhalte melden, die er oder sie für anstößig hält.
(Webbrowser) Nutzende können bei jedem Pin auf die drei kleinen Punkte klicken, um Inhalte zu melden.
Wenn Nutzende die Option zum Melden eines Pins ausgewählt haben, werden sie gebeten, den Grund auszuwählen, aus dem sie den Pin melden möchten.
(Webbrowser) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich des Verstoßes gegen das NetzDG.
Wenn Nutzende aus Deutschland „Verstoß gegen das NetzDG“ als Grund für die Meldung ausgewählt haben, werden sie zum
Alternativ haben Nutzende die Möglichkeit, nicht das NetzDG, sondern eine Bestimmung unserer Community-Richtlinien als Grund für ihre Meldung anzuführen.
(Webbrowser) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich der Bestimmungen unserer Community-Richtlinien.
Abhängig von der ausgewählten Bestimmung werden die Nutzenden unter Umständen gebeten, weitere Informationen anzugeben, um den gemeldeten Verstoß zu konkretisieren.
(Webbrowser) Beispiel für die Anforderung weiterer Informationen zur Konkretisierung des Verstoßes beim Anführen einer Bestimmung unserer Community-Richtlinien.
Nutzende erhalten dann zusätzliche Informationen, etwa darüber, was gemäß den Community-Richtlinien zulässig ist und was nicht, und werden dann gebeten, ihre Meldung zu bestätigen.
(Webbrowser) Beispiel für den Bestätigungsbildschirm beim Melden einer Verletzung der Community-Richtlinien.
Melden von Pinnwänden
Die folgenden Bilder zeigen, wie du Pinnwände über einen Webbrowser meldest.
(Webbrowser) Beispiel für eine Pinnwand. Jede Pinnwand ist mit drei kleinen Punkten versehen.
Nach dem Klicken auf die drei kleinen Punkte kann der oder die Nutzende die Option „Melden“ auswählen und Inhalte melden, die er oder sie für anstößig hält.
(Webbrowser) Nutzende können bei jeder Pinnwand auf die drei kleinen Punkte klicken, um Inhalte zu melden.
(Webbrowser) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich des Verstoßes gegen das NetzDG.
Wenn Nutzende aus Deutschland „Verstoß gegen das NetzDG“ als Grund für die Meldung ausgewählt haben, werden sie zum NetzDG-Meldeformular weitergeleitet und gebeten, weitere für ihre Beschwerde sachdienliche Informationen anzugeben (siehe hierzu unten in unserem Abschnitt „NetzDG-Meldeformular“).
Alternativ haben Nutzende die Möglichkeit, nicht das NetzDG, sondern eine Bestimmung unserer Community-Richtlinien als Grund für ihre Meldung anzuführen.
(Webbrowser) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich der Bestimmungen unserer Community-Richtlinien.
Abhängig von der ausgewählten Bestimmung werden die Nutzenden unter Umständen gebeten, weitere Informationen anzugeben, um den gemeldeten Verstoß zu konkretisieren.
(Webbrowser) Beispiel für die Anforderung weiterer Informationen zur Konkretisierung des Verstoßes beim Anführen einer Bestimmung unserer Community-Richtlinien.
Nutzende erhalten dann zusätzliche Informationen, etwa darüber, was gemäß den Community-Richtlinien zulässig ist und was nicht, und werden dann gebeten, ihre Meldung zu bestätigen.
(Webbrowser) Beispiel für den Bestätigungsbildschirm beim Melden einer Verletzung der Community-Richtlinien.
Melden von Konten
Die folgenden Bilder zeigen, wie du Konten über einen Webbrowser meldest.
(Webbrowser) Beispiel für ein Konto. Jedes Konto ist mit drei kleinen Punkten versehen.
Nach dem Klicken auf die drei kleinen Punkte kann der oder die Nutzende die Option „Melden“ auswählen und Inhalte melden, die er oder sie für anstößig hält.
(Webbrowser) Nutzende können bei jedem Konto auf die drei kleinen Punkte klicken, um Inhalte zu melden.
(Webbrowser) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich der Bestimmungen unserer Community-Richtlinien.
Abhängig von der ausgewählten Bestimmung werden die Nutzenden unter Umständen gebeten, weitere Informationen anzugeben, um den gemeldeten Verstoß zu konkretisieren.
(Webbrowser) Beispiel für die Anforderung weiterer Informationen zur Konkretisierung des Verstoßes beim Anführen einer Bestimmung unserer Community-Richtlinien.
Nutzende erhalten dann zusätzliche Informationen, etwa darüber, was gemäß den Community-Richtlinien zulässig ist und was nicht, und werden dann gebeten, ihre Meldung zu bestätigen.
(Webbrowser) Beispiel für den Bestätigungsbildschirm beim Melden einer Verletzung der Community-Richtlinien.
Melden von Kommentaren
Die folgenden Bilder zeigen, wie du Kommentare über einen Webbrowser meldest.
(Webbrowser) Beispiel für einen Kommentar zu einem Pin. Jeder Kommentar ist mit drei kleinen Punkten versehen.
Nach dem Klicken auf die drei kleinen Punkte kann der oder die Nutzende die Option „Melden“ auswählen und Inhalte melden, die er oder sie für anstößig hält.
(Webbrowser) Nutzende können bei jedem Kommentar auf die drei kleinen Punkte klicken, um Inhalte zu melden.
(Webbrowser) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich des Verstoßes gegen das NetzDG.
Wenn Nutzende aus Deutschland „Verstoß gegen das NetzDG“ als Grund für die Meldung ausgewählt haben, werden sie zum
Alternativ haben Nutzende die Möglichkeit, nicht das NetzDG, sondern eine Bestimmung unserer Community-Richtlinien als Grund für ihre Meldung anzuführen.
(Webbrowser) Beispiel für die Meldeoptionen, einschließlich der Bestimmungen unserer Community-Richtlinien.
Abhängig von der ausgewählten Bestimmung werden die Nutzenden unter Umständen gebeten, weitere Informationen anzugeben, um den gemeldeten Verstoß zu konkretisieren.
(Webbrowser) Beispiel für die Anforderung weiterer Informationen zur Konkretisierung des Verstoßes beim Anführen einer Bestimmung unserer Community-Richtlinien.
Nutzende erhalten dann zusätzliche Informationen, etwa darüber, was gemäß den Community-Richtlinien zulässig ist und was nicht, und werden dann gebeten, ihre Meldung zu bestätigen.
(Webbrowser) Beispiel für den Bestätigungsbildschirm beim Melden einer Verletzung der Community-Richtlinien.
Fotokommentare können ebenfalls über die drei kleinen Punkte gemeldet werden.
(Webbrowser) Beispiel für einen Fotokommentar zu einem Pin. Jeder Kommentar ist mit drei kleinen Punkten versehen.
Nach dem Klicken auf die drei kleinen Punkte kann der oder die Nutzende die Option „Melden“ auswählen und Inhalte melden, die er oder sie für anstößig hält.
(Webbrowser) Nutzende können bei jedem Fotokommentar auf die drei kleinen Punkte klicken, um Inhalte zu melden.
Wenn Nutzende die Option zum Melden eines Kommentars ausgewählt haben, werden sie gebeten, den Grund auszuwählen, aus dem sie den Kommentar melden möchten.
(Webbrowser) Beispiel für die Meldeoptionen.
Nutzende erhalten dann zusätzliche Informationen, etwa darüber, was gemäß den Community-Richtlinien zulässig ist und was nicht, und werden dann gebeten, ihre Meldung zu bestätigen.
(Webbrowser) Beispiel für den Bestätigungsbildschirm beim Melden einer Verletzung der Community-Richtlinien.
Zusätzlich zu den Meldewegen im Produkt, d. h. in den mobilen Applikationen (Apps) oder der Webversion, haben Personen in Deutschland direkten Zugriff auf das
Deutsches
Wenn Nutzende aus Deutschland auf den im Impressum bereitgestellten Link klicken, werden sie zum NetzDG-Meldeformular weitergeleitet und gebeten, die für ihre Beschwerde relevanten Informationen anzugeben (siehe hierzu unten in unserem Abschnitt „NetzDG-Meldeformular“).
Darüber hinaus erhalten wir unter Umständen auch Beschwerden aus anderen Quellen, etwa von Strafverfolgungsbehörden, über unser Formular zur Auskunftsanfrage einer Strafverfolgungsbehörde. In einzelnen Fällen erhalten wir auch Meldungen über Kanäle, die Pinterest nicht für das Einreichen von NetzDG-Beschwerden eingerichtet hat, etwa hallo [at] pinterest.com (hallo[at]pinterest[dot]com), lawenforcement [at] pinterest.com (lawenforcement[at]pinterest[dot]com) und abuse [at] pinterest.com (abuse[at]pinterest[dot]com). Wenn die Meldung als NetzDG-Beschwerde qualifiziert ist, wird sie als solche behandelt.
Unabhängig davon, ob eine Person Inhalte im Produkt (entweder über den Webbrowser oder die App für Mobilgeräte) unter Angabe des „Verstoßes gegen das NetzDG“ als Beschwerdegrund oder über das deutsche
Hinweis: Wenn angemeldete Nutzende die Meldung im Produkt erstellen, wird die URL der ausgewählten Inhalte automatisch in das Formular eingetragen.
(App für Mobilgeräte, angemeldeter Nutzer) NetzDG-Meldeformular, Screenshot 1.
(App für Mobilgeräte, angemeldeter Nutzer) NetzDG-Meldeformular, Screenshot 2.
(App für Mobilgeräte, angemeldeter Nutzer) NetzDG-Meldeformular, Screenshot 3.
(App für Mobilgeräte, angemeldeter Nutzer) NetzDG-Meldeformular, Screenshot 4.
1 Zu Beginn des Berichtszeitraums Januar bis Juni 2023 enthielt das NetzDG-Meldeformular eine ungenaue Überschrift für § 166 des Strafgesetzbuchs. Dieser lautete fälschlicherweise „Beschimpfung von religiösen Denominationen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Dies wurde im Januar 2023 korrigiert. § 166 StGB heißt nun korrekt „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“.
(App für Mobilgeräte, angemeldeter Nutzer) NetzDG-Meldeformular, Screenshot 5.
(App für Mobilgeräte, angemeldeter Nutzer) NetzDG-Meldeformular, Screenshot 6.
(Webbrowser, angemeldeter Nutzer) NetzDG-Meldeformular, Screenshot 1.
(Webbrowser, angemeldeter Nutzer) NetzDG-Meldeformular, Screenshot 2.
(Webbrowser) NetzDG-Meldeformular, Screenshot 1.
(Webbrowser) NetzDG-Meldeformular, Screenshot 2.
1 Zu Beginn des Berichtszeitraums Januar bis Juni 2023 enthielt das NetzDG-Meldeformular eine ungenaue Überschrift für § 166 des Strafgesetzbuchs. Dieser lautete fälschlicherweise „Beschimpfung von religiösen Denominationen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Dies wurde im Januar 2023 korrigiert. § 166 StGB heißt nun korrekt „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“.
Wenn der oder die Nutzende die Angaben gemacht hat, kann er oder sie die Beschwerde, wie unten beschrieben, zur Bearbeitung einreichen.
Wenn eine Beschwerde mehrere Links (URLs) zu Inhalten enthält, zählt jeder Inhalt einzeln und wird in diesem Transparenzbericht als einzelne Beschwerde aufgeführt.
Wie in diesem Bericht nachfolgend ausführlich beschrieben, haben wir für das lokale Sperren bzw. globale Deaktivieren von Inhalten auf Grundlage einer NetzDG-Beschwerde oder eines Verstoßes gegen die
Wir verfügen über ein speziell geschultes Team und einen Prozess, um sicherzustellen, dass gemeldete Inhalte unverzüglich überprüft und gegebenenfalls lokal gesperrt oder global deaktiviert werden. Das Team überprüft Inhalte, die in Deutschland wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die im NetzDG als rechtswidrige Inhalte festgelegten strafrechtlichen Bestimmungen sowie aufgrund einer möglichen Verletzung unserer
Ist das Ergebnis einer Überprüfung unklar, sind unsere Prüfenden entsprechend darauf geschult und eskalieren den Überprüfungsprozess an einen Team Lead weiter. Ist das Ergebnis auch nach der Überprüfung durch den Lead noch unklar, wird die Meldung an einen Experten im Pinterest Legal-Team eskaliert, der über fundierte Kenntnisse im Zusammenhang mit den Voraussetzungen und der Anwendung des NetzDG im Besonderen sowie der Durchsetzung unserer Community-Richtlinien im Allgemeinen verfügt. Gegebenenfalls erhält dieser Legal-Experte weitere Unterstützung von externen deutschen Rechtsberatenden, die ihren Schwerpunkt auf dem Gebiet des deutschen Strafrechts und Verwaltungsrechts sowie regulatorischen Gesichtspunkten haben.
Alle zwei Wochen trifft sich unser Director of Safety und für einen Teil des Berichtszeitraums die Interimsvertretung des Director of Safety mit dem Vice President of Content Moderation, um Trends und Probleme bei der Bearbeitung von Meldungen bezüglich Verstößen gegen die Community-Richtlinien und NetzDG-Beschwerden zu besprechen.
Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2023 gingen bei uns insgesamt 80 Beschwerden über vermeintlich rechtswidrige Inhalte nach dem NetzDG ein. Wir haben zusätzlich 5.173 Meldungen aus Deutschland im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Verletzung unserer
Da die Nutzenden beim Einreichen einer Beschwerde über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs anführen können, stimmt die Gesamtzahl der Beschwerden nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtzahl der eingegangenen Beschwerden überein. Wenn eine Beschwerde mehrere Inhalte enthält, wird jeder Inhalt als einzelne Beschwerde gezählt.
Die nachfolgend aufgeführten Daten basieren auf den Informationen, die von der Person oder Beschwerdestelle, die die Meldung eingereicht hat, angegeben wurden.
Quelle der Meldung | Gesamt |
---|---|
Beschwerdestelle | 0 |
Nutzende | 5.253 |
Von meldender Person angegebener Grund | Gesamt2 |
---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 26 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
23 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 16 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 14 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung | 15 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten | 18 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten | 18 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen | 18 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen | 18 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung | 18 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung | 16 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung | 16 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten | 18 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen | 17 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte | 15 |
§ 185 StGB: Beleidigung | 29 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede | 19 |
§ 187 StGB: Verleumdung | 20 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener | 15 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen | 28 |
§ 241 StGB: Bedrohung | 16 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten | 21 |
Nicht jugendfreie Inhalte3 | 985 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen3 | 0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen3 | 122 |
Fehlinformationen zum Thema Klima3 | 14 |
Verschwörungstheorien3 | 79 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten3 | 170 |
Gewaltdarstellung und Drohungen3 | 1.005 |
Belästigung und Kritik3 | 207 |
Aktivitäten aus Hass3 | 2.132 |
Medizinische Fehlinformationen3 | 52 |
Datenschutzverletzungen3 | 60 |
Eingeschränkte Waren3 | 6 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten3 | 341 |
2 Da die Nutzenden beim Einreichen einer Beschwerde über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs anführen können, stimmt die Gesamtzahl der Beschwerden nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtzahl der eingegangenen Beschwerden überein.
3 Nutzende melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber festgestellt haben, dass sie sich auf Inhalte bezogen, die unter dem NetzDG rechtswidrig sind.
Die Beurteilung von Beschwerden kann sehr komplex sein, weil sowohl ein Verständnis des Kontexts als auch Fachwissen vorhanden sein muss. Dementsprechend haben wir unsere Teams und Verfahren strukturiert, um zu gewährleisten, dass wir bei der Überprüfung gemeldeter Inhalte konsistent die richtige Entscheidung treffen.
Zusätzlich zur Einhaltung der NetzDG-Bestimmungen arbeiten wir fortlaufend an der Verbesserung unserer Verfahren und Richtlinien, damit Pinterest ein inspirierender und sicherer Ort für alle bleibt.
Team
Alle NetzDG-Beschwerden und alle Meldungen von Verstößen gegen die Community-Richtlinien aus Deutschland, also alle Beschwerden aus Deutschland mit Ausnahme der Beschwerden, in denen Spam oder geistiges Eigentum als Beschwerdegrund angeführt werden, werden auf mögliche Verstöße gegen das NetzDG geprüft. Wenn wir eine Beschwerde aus Deutschland erhalten, leiten wir sie an deutschsprachige Experten weiter, die sowohl mit den Community-Richtlinien von Pinterest als auch mit den Bestimmungen und Anforderungen unter dem NetzDG vertraut sind und entsprechend eingearbeitet wurden. Da nicht alle Beschwerden auf Deutsch eingereicht werden, stehen außerdem Sprachexperten zur Verfügung, die bei 11 weiteren Sprachen behilflich sind (insgesamt werden 12 Sprachen abgedeckt). Komplexe Beschwerden können die Teammitglieder an die Leads unseres Trust & Safety Operations-Teams eskalieren, die sich wiederum an Experten in unserer Rechtsabteilung und externe deutsche Rechtsberatenden mit dem Schwerpunkt Strafrecht, Verwaltungsrecht und Regulatorik wenden können.
Während des Berichtszeitraums Januar bis Juni 2023 überprüfte ein Team von 6 Personen, von denen alle Deutsch sprechen, Beschwerden aus Deutschland4. Dieses Team umfasst 2 Trust & Safety Operations Leads von Pinterest und 4 Mitarbeitende unseres Partners für die Moderation von Inhalten. Die Teammitglieder haben einen vielfältigen Bildungshintergrund: Alle Teammitglieder haben die Oberschule abgeschlossen, die beiden Trust & Safety Operations Leads haben einen Masterabschluss. Wir stellen Personen mit vielfältigem Werdegang und Bildungshintergrund ein. Das mit der Überprüfung von Inhalten betraute Team erhält bei Bedarf weitere Unterstützung von 2 Mitgliedern aus unserer Rechtsabteilung, die beide Volljuristen sind und über umfassende Erfahrung auf dem Gebiet der Moderation von Inhalten verfügen, sowohl unter unseren Community-Richtlinien im Allgemeinen als auch nach dem NetzDG im Besonderen.
Beschwerden und Gegendarstellungen in Bezug auf das NetzDG werden intern von einem der beiden Trust & Safety Operations Leads überprüft, der an der ursprünglichen Entscheidungsfindung nicht beteiligt war, und komplexe Fälle können wie oben beschrieben eskaliert werden.
Schulungen und Support
Die Mitglieder des mit der Überprüfung von Inhalten betrauten Teams erhalten regelmäßige Schulungen, um ihre Kenntnisse in Bezug auf die Moderation von Inhalten zu erweitern. Im Rahmen des Onboardings erhält jedes Teammitglied eine mindestens vierwöchige Schulung zu den AGB und
Wie dargestellt führen wir im Jahr mindestens zwei Schulungen speziell zum NetzDG durch, um sicherzustellen, dass unsere Prüfenden wissen, wie die Bestimmungen des NetzDG, zusätzlich zu den Community-Richtlinien von Pinterest, umgesetzt werden und über Änderungen der einschlägigen Rechtsprechung informiert sind. Diese Schulungen sind für die Mitglieder des mit der Überprüfung von Inhalten betrauten Teams, das Meldungen aus Deutschland bearbeitet, verpflichtend. Mindestens alle sechs Monate werden diese Schulungen von externen deutschsprachigen Rechtsberatenden geleitet, die ihren Schwerpunkt auf dem Gebiet des deutschen Straf- und Verwaltungsrechts sowie Gesichtspunkten der Regulatorik haben. Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2023 nahmen 19 Personen an diesen Schulungen teil. Die 19 Teilnehmenden umfassen alle Mitglieder des mit der Überprüfung von Inhalten betrauten Teams sowie Mitarbeitende des Legal-Teams, die für das NetzDG zuständig sind, und weitere relevante Mitarbeitende der Bereiche Operations, Engineering und Policy.
Unsere Systeme und Abläufe sind darauf ausgelegt, unsere Inhaltsmoderatoren kontinuierlich zu unterstützen. Um zu gewährleisten, dass wir konsistent die richtige Entscheidung über komplexe Probleme treffen, können sich Mitarbeitende mit Fragen stets an Team Leads wenden oder komplexere Anfragen weiterleiten, beispielsweise an das Legal-Team. Der Zugriff auf rechtliche Beratung ist jederzeit vorhanden. Zweimal wöchentlich bieten wir Fragerunden zu unseren Richtlinien an, in denen wir komplexe Fragestellungen bezüglich der Moderation von Inhalten klären. Wir verschicken außerdem regelmäßige Updates zu aktuellen Ereignissen oder Änderungen der Richtlinien, damit Teammitglieder stets über aktuelle Informationen zu dem sich fortwährend entwickelnden historischen und kulturellen Kontext verfügen.
Zusätzlich zu den speziellen Schulungen investieren wir auch stark in das Wohlergehen. Pinterest stellt Mitarbeitenden, die Inhalte moderieren, Ressourcen für die psychische Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden zur Verfügung. Sie haben On-demand-Zugriff auf professionelles Coaching über Bravely und psychologische Beratung über Lyra Health. Zusätzliche Weiterbildungsangebote, virtuelle Wellnesskurse und Aktivitäten zur Förderung der psychischen und körperlichen Gesundheit wie Yoga und Meditation werden regelmäßig angeboten. Wir verlangen außerdem von unseren Partnern für die Moderation von Inhalten, Wellnessprogramme für Mitarbeitende anzubieten. Die Programme umfassen Workshops zum Wohlbefinden, Zugriff auf Beratung und regelmäßige Nachfragen bezüglich des persönlichen Wohlergehens.
Externe Communitys und Beratende
Bei komplexeren Meldungen greifen wir zur Beratung auf externe deutschsprachige Rechtsberatende zurück, die auf deutsches Straf- und Verwaltungsrecht sowie Gesichtspunkte der Regulatorik spezialisiert sind. Pinterest lässt sich aktuell nicht von anderen externen Communitys oder Stellen in Deutschland im Zusammenhang mit dem NetzDG beraten.
4 Während eines kurzen Zeitraums wurde eine kleine Teilmenge (weniger als 2 %) der NetzDG-Beschwerden von nicht-deutschsprachigen Betreuenden des deutschsprachigen Teams überprüft.
Pinterest ist kein Mitglied unter dem NetzDG relevanter deutscher Branchenverbände.
Pinterest verfügt über ein Verfahren zur Eskalation schwieriger Entscheidungen. Es umfasst die verschiedenen Phasen der internen Eskalation, die oben aufgeführt sind, und schließlich die Eskalation an externe Beratende zur weiteren Überprüfung. Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2023 wurden keine Beschwerden in Vorbereitung auf die Entscheidung über eine Beschwerde zur weiteren Überprüfung an eine externe Stelle eskaliert.
Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2023 haben wir insgesamt 80 Beschwerden erhalten, in denen ausdrücklich Inhalte angeführt wurden, die vermeintlich gegen das NetzDG verstießen. Außerdem gingen weitere 5.173 Meldungen ein, in denen das NetzDG nicht ausdrücklich als Beschwerdegrund angegeben wurde, bei denen wir aber festgestellt haben, dass sie sich auf Inhalte bezogen, die gegen eine im NetzDG aufgeführte strafrechtliche Bestimmung verstießen. Von diesen 5.253 Meldungen, bei denen das NetzDG betroffen war, ergriffen wir Maßnahmen gegen Inhalte aus 5.196 dieser Meldungen. Von diesen 5.196 Meldungen waren in 5.187 Meldungen Inhalte angegeben, bei denen wir einen Verstoß gegen eine im NetzDG aufgeführte strafrechtliche Bestimmung festgestellt haben. In 5.136 dieser 5.187 Meldungen wurden Inhalte aufgeführt, die außerdem gegen unsere
Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2023 wurden 0 Beschwerden an eine anerkannte Selbstregulierungseinrichtung übertragen.
Da die Nutzenden beim Einreichen einer NetzDG-Beschwerde mehrere Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs anführen können, stimmt die Gesamtzahl der Meldungen nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtzahl der Meldungen überein, die zur Deaktivierung oder Sperrung von Inhalten in Deutschland führten.
Quelle der Meldung | Gesamt |
---|---|
Beschwerdestelle | 0 |
Nutzende | 5.196 |
Von meldender Person angegebener Grund | Meldungen von Nutzenden2 | Meldungen von Beschwerdestellen2 |
---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 5 | 0 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
7 | 0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung | 0 | 0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten | 1 | 0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten | 0 | 0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen | 0 | 0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen | 0 | 0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung | 0 | 0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung | 1 | 0 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung | 2 | 0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten | 2 | 0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen | 2 | 0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte | 1 | 0 |
§ 185 StGB: Beleidigung | 4 | 0 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede | 0 | 0 |
§ 187 StGB: Verleumdung | 0 | 0 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener | 1 | 0 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen | 2 | 0 |
§ 241 StGB: Bedrohung | 1 | 0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten | 0 | 0 |
Nicht jugendfreie Inhalte3 | 985 | 0 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen3 | 0 | 0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen3 | 122 | 0 |
Fehlinformationen zum Thema Klima3 | 14 | 0 |
Verschwörungstheorien3 | 79 | 0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten3 | 170 | 0 |
Gewaltdarstellung und Drohungen3 | 1.005 | 0 |
Belästigung und Kritik3 | 207 | 0 |
Aktivitäten aus Hass3 | 2.132 | 0 |
Medizinische Fehlinformationen3 | 52 | 0 |
Datenschutzverletzungen3 | 60 | 0 |
Eingeschränkte Waren3 | 6 | 0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten3 | 341 | 0 |
2 Da die Nutzenden beim Einreichen einer Beschwerde über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs anführen können, stimmt die Gesamtzahl der Beschwerden nach Grund eventuell nicht mit der Gesamtzahl der eingegangenen Beschwerden überein.
3 Nutzende melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber festgestellt haben, dass sie sich auf Inhalte bezogen, die unter dem NetzDG rechtswidrig sind.
Wie Eingangs dargelegt beschrieben, überprüfen wir eine Beschwerde, in der das NetzDG als Beschwerdegrund angeführt wird, zusätzlich auf einen Verstoß gegen unsere Community-Richtlinien und deaktivieren die Inhalte global, wenn sie gegen die Community-Richtlinien verstoßen. Wenn wir feststellen, dass die Inhalte gegen lokales Recht, aber ansonsten nicht gegen die Community-Richtlinien von Pinterest verstoßen, entfernen wir die Inhalte lokal, indem wir sie in Deutschland sperren. Ebenso überprüfen wir eine Meldung deutscher Nutzer*innen, in der das NetzDG nicht angegeben wird, zusätzlich auf einen Verstoß gegen das NetzDG. Wenn wir feststellen, dass darin Inhalte aufgeführt sind, die unter dem NetzDG relevant sind, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, indem wir die Inhalte lokal sperren oder, falls sie außerdem gegen die Community-Richtlinien verstoßen, global deaktivieren.
Die nachstehende Tabelle enthält genauere Informationen zur Durchsetzung von Meldungen, die im Zusammenhang mit den Community-Richtlinien erfolgten und als unter dem NetzDG relevant eingestuft wurden.
Von meldender Person angegebener Grund | Lokal gesperrt aufgrund eines Verstoßes gegen das NetzDG | Global deaktiviert aufgrund eines Verstoßes gegen die Community- Richtlinien und gegen das NetzDG |
Global deaktiviert aufgrund eines Verstoßes gegen die Community- Richtlinien |
---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 0 | 4 | 1 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
1 | 6 | 0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 | 0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 | 0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung | 0 | 0 | 0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten | 0 | 0 | 1 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten | 0 | 0 | 0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung | 0 | 0 | 0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung | 0 | 1 | 0 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung | 0 | 2 | 0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten | 0 | 0 | 2 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen | 0 | 2 | 0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte | 0 | 0 | 1 |
§ 185 StGB: Beleidigung | 0 | 2 | 2 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede | 0 | 0 | 0 |
§ 187 StGB: Verleumdung | 0 | 0 | 1 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener | 0 | 0 | 1 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen | 0 | 0 | 2 |
§ 241 StGB: Bedrohung | 0 | 0 | 1 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten | 0 | 0 | 0 |
Nicht jugendfreie Inhalte3 | 8 | 977 | 0 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen3 | 0 | 0 | 0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen3 | 0 | 122 | 0 |
Fehlinformationen zum Thema Klima3 | 0 | 14 | 0 |
Verschwörungstheorien3 | 0 | 79 | 0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten3 | 7 | 163 | 0 |
Gewaltdarstellung und Drohungen3 | 5 | 1.000 | 0 |
Belästigung und Kritik3 | 0 | 207 | 0 |
Aktivitäten aus Hass3 | 25 | 2.107 | 0 |
Medizinische Fehlinformationen3 | 0 | 52 | 0 |
Datenschutzverletzungen3 | 0 | 60 | 0 |
Eingeschränkte Waren3 | 2 | 4 | 0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten3 | 3 | 338 | 0 |
3 Nutzende melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber festgestellt haben, dass sie sich auf Inhalte bezogen, die unter dem NetzDG rechtswidrig sind.
Darüber hinaus fanden wir unter den Meldungen von deutschen Nutzenden, die im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2023 Verstöße gegen unsere Richtlinie zum Schutz von Kindern vorwarfen, 2 Meldungen, bei denen wir feststellten, dass sie einen potenziellen Verstoß gegen eine strafrechtliche Bestimmung enthielten, auf die im NetzDG verwiesen wurde, obwohl der oder die Nutzende eine solche strafrechtliche Bestimmung nicht als Grund für die Meldung angegeben hatte. Weitere 190 Meldungen von deutschen Nutzenden, in denen Verstöße gegen unsere Richtlinie zum Schutz von Kindern vorgeworfen wurden, wurden wegen Verstoßes gegen unsere
Das Überprüfen gemeldeter Inhalte und das zeitnahe Ergreifen von Maßnahmen haben bei Pinterest Priorität. Die Überprüfung von NetzDG-Beschwerden kann sehr komplex sein. Wenn Inhalte nicht offensichtlich rechtswidrig sind, brauchen unsere Mitarbeitenden unter Umständen Zeit, um den Kontext zu bewerten und Fachleute um Rat zu fragen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Bearbeitung von gemeldeten Inhalten länger als 7 Tage in Anspruch nimmt, weil die Entscheidung von tatsächlichen Umständen abhängt oder unvorhergesehene technische Probleme oder Verzögerungen bei der Weiterleitung auftreten. Die unten aufgeführte Bearbeitungszeit gibt die Zeit an, die zwischen dem Eingang der Beschwerde und der Entscheidung eines Prüfers oder einer Prüferin bei Pinterest vergeht, Maßnahmen bezüglich der gemeldeten Inhalte zu ergreifen.
Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2023 haben wir 0 Beschwerden erhalten, bei denen wir den Nutzer oder die Nutzerin des gemeldeten Inhalts um weitere Informationen gebeten haben. Außerdem haben wir keine Beschwerden erhalten, die erst nach mehr als 7 Tagen bearbeitet wurden, weil die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Inhalts von der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung oder von anderen tatsächlichen Umständen abhing. Hinweis: Die nachstehenden Tabellen umfassen Meldungen, die nach unserem regulären Protokoll bearbeitet wurden. Die Bearbeitungszeit für Meldungen zum Schutz von Kindern, die außerhalb unseres normalen NetzDG-Prozesses bearbeitet wurden, befindet sich unter den Tabellen.
Innerhalb von 24 Stunden | Innerhalb von 48 Stunden | Innerhalb einer Woche | Zu einem späteren Zeitpunkt | |
---|---|---|---|---|
Meldungen | 5.186 | 5 | 5 | 0 |
Innerhalb von 24 Stunden | Innerhalb von 48 Stunden | Innerhalb einer Woche | Zu einem späteren Zeitpunkt | |
---|---|---|---|---|
Beschwerdestelle | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nutzende | 5.186 | 5 | 5 | 0 |
Von meldender Person angegebener Grund | Innerhalb von 24 Stunden | Innerhalb von 48 Stunden | Innerhalb einer Woche | Zu einem späteren Zeitpunkt |
---|---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 3 | 1 | 1 | 0 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
3 | 2 | 2 | 0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 | 0 | 0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 | 0 | 0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung | 0 | 0 | 0 | 0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten | 1 | 0 | 0 | 0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten | 0 | 0 | 0 | 0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung | 0 | 0 | 0 | 0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung | 1 | 0 | 0 | 0 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung | 2 | 0 | 0 | 0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten | 1 | 1 | 0 | 0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen | 2 | 0 | 0 | 0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte | 0 | 0 | 1 | 0 |
§ 185 StGB: Beleidigung | 1 | 1 | 2 | 0 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede | 0 | 0 | 0 | 0 |
§ 187 StGB: Verleumdung | 0 | 0 | 0 | 0 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener | 0 | 1 | 0 | 0 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen | 2 | 0 | 0 | 0 |
§ 241 StGB: Bedrohung | 0 | 1 | 0 | 0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nicht jugendfreie Inhalte3 | 985 | 0 | 0 | 0 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen3 | 122 | 0 | 0 | 0 |
Fehlinformationen zum Thema Klima3 | 14 | 0 | 0 | 0 |
Verschwörungstheorien3 | 79 | 0 | 0 | 0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten3 | 170 | 0 | 0 | 0 |
Gewaltdarstellung und Drohungen3 | 1.005 | 0 | 0 | 0 |
Belästigung und Kritik3 | 207 | 0 | 0 | 0 |
Aktivitäten aus Hass3 | 2.132 | 0 | 0 | 0 |
Medizinische Fehlinformationen3 | 52 | 0 | 0 | 0 |
Datenschutzverletzungen3 | 60 | 0 | 0 | 0 |
Eingeschränkte Waren3 | 6 | 0 | 0 | 0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten3 | 341 | 0 | 0 | 0 |
3 Nutzende melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber festgestellt haben, dass sie sich auf Inhalte bezogen, die unter dem NetzDG rechtswidrig sind.
Wenn Nutzende das NetzDG als Beschwerdegrund angibt, senden wir ihnen eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse und bestätigen, dass wir die Beschwerde erhalten haben. Nachdem die Beschwerde überprüft wurde, erhalten sie umgehend eine E-Mail über das Ergebnis der Prüfung. In diesen Benachrichtigungen wird den Nutzenden der Grund für die getroffene Entscheidung mitgeteilt. Ferner erhalten die Nutzenden, soweit angezeigt, Informationen darüber, wie sie eine Gegendarstellung gegen die Entscheidung einreichen können, dass die Gegendarstellung unter Umständen an den Inhaber oder die Inhaberin des Inhalts weitergeleitet wird und dass sie das Recht haben, einen Strafantrag oder eine Strafanzeige zu stellen und sich optional über netzdg [at] pinterest.com (netzdg{1}.com) an uns wenden können, wenn sie Fragen haben oder eine Gegendarstellung gegen unsere Entscheidung einreichen möchten. In einigen Fällen, in denen Inhalte von mehreren Nutzenden über unterschiedliche Meldewege gemeldet wurden, werden die gemeldeten Inhalte im Rahmen anderer Abläufe der Moderation von Inhalten deaktiviert, bevor ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin die NetzDG-Beschwerde überprüfen kann. In diesen Fällen überprüft ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin die Beschwerde dennoch und benachrichtigt den Nutzer bzw. die Nutzerin, dass der Inhalt bereits entfernt wurde.
Wenn Mitarbeitende basierend auf einer Meldung aus Deutschland, die sich unserer Feststellung nach auf das NetzDG bezieht, Maßnahmen gegen einen Inhalt ergreifen, benachrichtigen wir umgehend den Nutzer oder die Nutzerin, der bzw. die den Inhalt veröffentlicht hat, über die angegebene E-Mail-Adresse. In Fällen, in denen das NetzDG nicht als Meldegrund angegeben wurde, wir aber wegen eines Verstoßes gegen das NetzDG Maßnahmen gegen den angegebenen Inhalt ergreifen, benachrichtigen wir ebenfalls den Nutzer oder die Nutzerin, der bzw. die den Inhalt veröffentlicht hat. Diese Benachrichtigungen umfassen die Option, eine Gegendarstellung oder Einspruch gegen die Entscheidung über netzdg [at] pinterest.com (netzdg[at]pinterest[dot]com) einzureichen.
Wenn die meldende Person oder der betroffene Nutzer bzw. die betroffene Nutzerin Beschwerde gegen eine Entscheidung einreicht, senden wir eine Bestätigung, dass wir die Beschwerde erhalten haben. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, der bzw. die an der ursprünglichen Überprüfung nicht beteiligt war, führt dann eine zweite Überprüfung der Meldung durch und teilt das Ergebnis dem Nutzer oder der Nutzerin, der bzw. die die Beschwerde eingelegt hat, mit. Ändert sich die ursprüngliche Entscheidung bezüglich der Meldung, wird die andere Partei benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben. Wenn diese Partei einen Kommentar abgibt, wird die Partei, die Einspruch eingelegt hat, benachrichtigt und kann wiederum einen Kommentar abgeben. Beide Parteien erhalten ausreichend Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben, und wir treffen die Entscheidung dann anhand dieser Stellungnahmen. Beide Parteien werden per E-Mail über das Ergebnis informiert.
Wenn wir eine Beschwerde erhalten, in der das NetzDG als Beschwerdegrund angeführt wird, oder infolge eines Verstoßes gegen das NetzDG Maßnahmen gegen Inhalte ergreifen, geben wir den Nutzenden, die den Inhalt gemerkt hatten, und der Person, die ihn gemeldet hat, entsprechend Gelegenheit, eine Gegendarstellung einzureichen. Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2023 haben wir 41 Gegendarstellungen unter dem NetzDG erhalten.
Da die Nutzenden beim Einreichen einer NetzDG-Beschwerde mehrere Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs anführen können, stimmt die Gesamtzahl der Gegendarstellungen nach ursprünglich gemeldetem Grund eventuell nicht mit der Gesamtzahl der eingegangenen Gegendarstellungen überein.
Art der Gegendarstellung | Insgesamt eingegangen | Insgesamt angenommen | Insgesamt abgelehnt |
---|---|---|---|
Gegendarstellungen in Bezug auf NetzDG-Beschwerden | 0 | 0 | 0 |
Gegendarstellungen von Nutzenden, die den gemeldeten Inhalt gemerkt hatten | 41 | 6 | 35 |
Ursprünglich durch die meldende Person angegebener Grund | Insgesamt eingegangen2 | Insgesamt angenommen | Insgesamt abgelehnt |
---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 0 | 0 | 0 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
0 | 0 | 0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 | 0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 | 0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung | 0 | 0 | 0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten | 0 | 0 | 0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten | 0 | 0 | 0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung | 0 | 0 | 0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung | 0 | 0 | 0 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung | 0 | 0 | 0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten | 0 | 0 | 0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte | 0 | 0 | 0 |
§ 185 StGB: Beleidigung | 0 | 0 | 0 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede | 0 | 0 | 0 |
§ 187 StGB: Verleumdung | 0 | 0 | 0 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener | 0 | 0 | 0 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen | 0 | 0 | 0 |
§ 241 StGB: Bedrohung | 0 | 0 | 0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten | 0 | 0 | 0 |
Nicht jugendfreie Inhalte3 | 0 | 0 | 0 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen3 | 0 | 0 | 0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen3 | 0 | 0 | 0 |
Fehlinformationen zum Thema Klima3 | 0 | 0 | 0 |
Verschwörungstheorien3 | 0 | 0 | 0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten3 | 0 | 0 | 0 |
Gewaltdarstellung und Drohungen3 | 0 | 0 | 0 |
Belästigung und Kritik3 | 0 | 0 | 0 |
Aktivitäten aus Hass3 | 0 | 0 | 0 |
Medizinische Fehlinformationen3 | 0 | 0 | 0 |
Datenschutzverletzungen3 | 0 | 0 | 0 |
Eingeschränkte Waren3 | 0 | 0 | 0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten3 | 0 | 0 | 0 |
2 Da die Nutzenden beim Einreichen einer Beschwerde über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs anführen können, stimmt die Gesamtzahl der Gegendarstellungen nach ursprünglich gemeldetem Grund eventuell nicht mit der Gesamtzahl der eingegangenen Meldungen überein.
3 Nutzende melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber festgestellt haben, dass sie sich auf Inhalte bezogen, die unter dem NetzDG rechtswidrig sind.
Ursprünglich durch die meldende Person angegebener Grund | Insgesamt eingegangen2 | Insgesamt angenommen | Insgesamt abgelehnt |
---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 0 | 0 | 0 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
0 | 0 | 0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 | 0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 | 0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung | 0 | 0 | 0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten | 0 | 0 | 0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten | 0 | 0 | 0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung | 0 | 0 | 0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung | 0 | 0 | 0 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung | 0 | 0 | 0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten | 0 | 0 | 0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte | 0 | 0 | 0 |
§ 185 StGB: Beleidigung | 0 | 0 | 0 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede | 0 | 0 | 0 |
§ 187 StGB: Verleumdung | 0 | 0 | 0 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener | 0 | 0 | 0 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen | 0 | 0 | 0 |
§ 241 StGB: Bedrohung | 0 | 0 | 0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten | 0 | 0 | 0 |
Nicht jugendfreie Inhalte3 | 3 | 0 | 3 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen3 | 0 | 0 | 0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen3 | 0 | 0 | 0 |
Fehlinformationen zum Thema Klima3 | 0 | 0 | 0 |
Verschwörungstheorien3 | 1 | 1 | 0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten3 | 2 | 0 | 2 |
Gewaltdarstellung und Drohungen3 | 2 | 0 | 2 |
Belästigung und Kritik3 | 2 | 0 | 2 |
Aktivitäten aus Hass3 | 22 | 4 | 18 |
Medizinische Fehlinformationen3 | 0 | 0 | 0 |
Datenschutzverletzungen3 | 0 | 0 | 0 |
Eingeschränkte Waren3 | 0 | 0 | 0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten3 | 9 | 1 | 8 |
2 Da die Nutzenden beim Einreichen einer Beschwerde über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs anführen können, stimmt die Gesamtzahl der Gegendarstellungen nach ursprünglich gemeldetem Grund eventuell nicht mit der Gesamtzahl der eingegangenen Meldungen überein.
3 Nutzende melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber festgestellt haben, dass sie sich auf Inhalte bezogen, die unter dem NetzDG rechtswidrig sind.
Wenn der Inhalt einer Person infolge einer Meldung bezüglich des geistigen Eigentums deaktiviert wird, senden wir der Person per E-Mail eine Benachrichtigung. Darin erfährt die Person, wie sie bei Bedarf Einspruch gegen unsere Maßnahmen einlegen kann. Wir beurteilen Einsprüche, die etwa in Form einer Gegendarstellung unter dem US-amerikanischen
Richtlinie | Q1 2023 | Q2 2023 |
---|---|---|
Urheberrechte | 892 | 1.014 |
Content-Claiming-Portal5 | 20 | 8 |
Schutzmarke | 6 | 4 |
Richtlinie | Q1 20236 | Q2 20236 |
---|---|---|
Urheberrechte | 352 | 288 |
Content-Claiming-Portal5 | 10 | 3 |
Schutzmarke | 2 | 0 |
5 Das
6 Einschließlich Gegendarstellungen und Beschwerden, die wir als vollständig und anscheinend gültig bewertet haben und für die wir entsprechende Maßnahmen ergriffen haben.
Wenn Nutzende der Meinung sind, dass ihre Inhalte fälschlicherweise deaktiviert wurden, können sie Beschwerde einlegen, um ihre Inhalte wiederherstellen zu lassen. Wir prüfen solche Beschwerden und geben ihnen nach, wenn wir feststellen, dass wir einen Fehler gemacht haben. In manchen Fällen geben wir Nutzenden eine zweite Chance, sich an unsere Community-Richtlinien zu halten.
Diese Einsprüche stehen in keinem Zusammenhang mit NetzDG-Beschwerden oder mit Meldungen, die unserer Feststellung nach einen Bezug zum NetzDG haben, und werden nicht in Form von Gegendarstellungen eingereicht. Daher sind sie auch nicht in unseren Berichten zu Gegendarstellungen enthalten.
Wenn wir eine Beschwerde erhalten, in der das NetzDG als Beschwerdegrund angeführt wird, und das Ergreifen von Maßnahmen ablehnen, setzen wir die meldende Person über unsere Entscheidung in Kenntnis und geben ihr die Möglichkeit, eine Gegendarstellung einzureichen.
Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2023 haben wir keine Gegendarstellungen erhalten, nachdem wir das Ergreifen von Maßnahmen basierend auf der ursprünglichen NetzDG-Meldung abgelehnt hatten. Es wurden daher keine Maßnahmen ergriffen.
Insgesamt eingegangen | Insgesamt angenommen | Insgesamt abgelehnt | |
---|---|---|---|
Gesamt Gegendarstellungen |
0 | 0 | 0 |
Ursprünglich durch die meldende Person angegebener Grund | Insgesamt eingegangen2 | Insgesamt angenommen | Insgesamt abgelehnt |
---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 0 | 0 | 0 |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
0 | 0 | 0 |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 | 0 |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 0 | 0 | 0 |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung | 0 | 0 | 0 |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten | 0 | 0 | 0 |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten | 0 | 0 | 0 |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung | 0 | 0 | 0 |
§ 130 StGB: Volksverhetzung | 0 | 0 | 0 |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung | 0 | 0 | 0 |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten | 0 | 0 | 0 |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen | 0 | 0 | 0 |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte | 0 | 0 | 0 |
§ 185 StGB: Beleidigung | 0 | 0 | 0 |
§ 186 StGB: Üble Nachrede | 0 | 0 | 0 |
§ 187 StGB: Verleumdung | 0 | 0 | 0 |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener | 0 | 0 | 0 |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen | 0 | 0 | 0 |
§ 241 StGB: Bedrohung | 0 | 0 | 0 |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten | 0 | 0 | 0 |
Nicht jugendfreie Inhalte3 | 0 | 0 | 0 |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen3 | 0 | 0 | 0 |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen3 | 0 | 0 | 0 |
Fehlinformationen zum Thema Klima3 | 0 | 0 | 0 |
Verschwörungstheorien3 | 0 | 0 | 0 |
Gefährliche Güter und Aktivitäten3 | 0 | 0 | 0 |
Gewaltdarstellung und Drohungen3 | 0 | 0 | 0 |
Belästigung und Kritik3 | 0 | 0 | 0 |
Aktivitäten aus Hass3 | 0 | 0 | 0 |
Medizinische Fehlinformationen3 | 0 | 0 | 0 |
Datenschutzverletzungen3 | 0 | 0 | 0 |
Eingeschränkte Waren3 | 0 | 0 | 0 |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten3 | 0 | 0 | 0 |
2 Da die Nutzenden beim Einreichen einer Beschwerde über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs anführen können, stimmt die Gesamtzahl der Gegendarstellungen nach ursprünglich gemeldetem Grund eventuell nicht mit der Gesamtzahl der eingegangenen Meldungen überein.
3 Nutzende melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber festgestellt haben, dass sie sich auf Inhalte bezogen, die unter dem NetzDG rechtswidrig sind.
Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2023 hat Pinterest Personen aus Wissenschaft oder Forschung keinen Zugriff auf Informationen in Bezug auf das NetzDG gewährt.
Pinterest hat eine Mission. Wir wollen Menschen dazu inspirieren, ein Leben zu erschaffen, das sie lieben. Daher sollen Nutzende Inhalte sehen, die für sie relevant, interessant und auf sie zugeschnitten sind. Unangemessene Inhalte haben da keinen Platz. Um diesen positiven und inspirierenden Ort zu schaffen, treffen wir Entscheidungen zu unserer Richtlinie und unseren Produkten sehr bewusst.
Egal, ob wir gegen politische Fehlinformationen, Hassrede oder andere gefährliche oder irreführende Inhalte kämpfen: Bei der Erarbeitung unserer Inhaltsrichtlinien behalten wir unsere Mission stets im Hinterkopf. Unsere Community-Richtlinien untersagen Inhalte, die gefährlich, hasserfüllt, gewaltverherrlichend, falsch oder irreführend, anstößig oder antagonistisch sind. Die Nutzenden sollen sich auf Pinterest willkommen fühlen. Deshalb möchten wir einen positiven Raum schaffen, der alle inspiriert.
Unser Ansatz in Bezug auf Fehlinformationen, Hassreden und andere Arten von schädlichen Inhalten ist zweigeteilt. Zuerst finden und entfernen wir Fehlinformationen und Inhalte, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, mithilfe der oben beschriebenen Prozesse, um sicherzustellen, dass wir nicht zu Falschdarstellungen und Hassrede beitragen. Außerdem schaffen wir ein sicheres, inspirierendes Umfeld, in dem die Nutzenden auf hilfreiche und verlässliche Informationen zugreifen können.
Wir ergreifen außerdem weiterhin Maßnahmen, die eine inklusive, achtsame und respektvolle Atmosphäre auf unserer Plattform schaffen. Insbesondere investieren wir in die Weiterentwicklung unserer Produkte und Richtlinien, um die Rahmenbedingungen für ein angenehmes Klima und respektvolles Verhalten zu schaffen. Beispiele sind unter anderem die empathische Suchfunktion und die Einführung des Creator Inclusion Fund.
Die empathische Suchfunktion bietet eine Reihe interaktiver Aktivitäten, mit denen Nutzende auf sichere Weise genau dann auf unterstützende Ressourcen zugreifen können, wenn sie sie brauchen. Die Aktivitäten unterstützen beim Umgang mit Stress, Ängsten, Traurigkeit oder der Bewältigung schwieriger Emotionen. Wenn Nutzende beispielsweise nach Inhalten suchen, die darauf hinweisen, dass sie sich niedergeschlagen fühlen, etwa „Traurige Zitate“ oder „Angst vor der Arbeit“, werden sie gefragt, ob sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Selbstmitgefühl und Achtsamkeit erhalten möchten. Die Funktion ist jetzt in 22 Ländern verfügbar ist, unter anderem in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Schweden, Irland, den USA und im Vereinigten Königreich.
Als Teil unserer kontinuierlichen Bemühungen, ein inklusives Umfeld auf Pinterest zu schaffen, haben wir im Juni 2023 den Creator Inclusion Fund in Deutschland, Österreich und der Schweiz ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein Programm, das Creator aus der LGBTQ+-Community mit finanziellen und pädagogischen Ressourcen beim Aufbau ihres Publikums und eines erfolgreichen Geschäfts auf Pinterest unterstützt. Ihre Inhalte tragen dazu bei, Pinterest vielfältiger und einladender für alle zu machen.
Im Berichtszeitraum Januar bis Juni 2023 erhielten wir über die bisher verfügbaren Meldeoptionen ähnlich viele Meldungen über rechtswidrige Inhalte wie im vorangegangenen Berichtszeitraum (siehe nachstehende Tabellen). Über neu angebotene Meldeoptionen (Konto-, Pinnwand- und Kommentarebene) erhielten wir zusätzliche Meldungen, die aufgrund von Problemen bei der Weiterleitung, die inzwischen behoben wurden, nicht in der nachstehenden Tabelle enthalten sind. In diesem Berichtszeitraum gingen insgesamt 80 Beschwerden über angeblich rechtswidrige Inhalte gemäß NetzDG ein. In weiteren 5.173 Meldungen wurde das NetzDG nicht als Beschwerdegrund aufgeführt, doch wir haben Inhalte ermittelt, die gegen eine im NetzDG aufgeführte strafrechtliche Bestimmung verstießen. Bei 5.196 dieser Meldungen haben wir entsprechende Maßnahmen ergriffen, um Inhalte zu sperren oder zu deaktivieren. Die Anzahl der ergriffenen Maßnahmen unterliegt über die verschiedenen Berichtszeiträume hinweg Schwankungen, abhängig von Richtlinienentwicklungen, technologischen Veränderungen und realen Ereignissen.
Die nachfolgend aufgeführten Daten basieren auf den Informationen, die von der Person oder Beschwerdestelle, die die Meldung eingereicht hat, angegeben wurden.
Januar–Juni 2023 | Juli– Dezember 2022 |
Januar– Juni 2022 |
|
---|---|---|---|
Meldungen (Anzahl/Anteil der deaktivierten oder gesperrten Meldungen) |
5.253 / 99% | 5.461 / 99% | 3.586 / 95% |
Gegen- darstellungen (Anzahl/Anteil der daraufhin behobenen Meldungen) |
41/15 % | 34/35 % | 33/67 % |
Gegendarstellungen, die eingegangen sind, nachdem die Deaktivierung oder Sperrung basierend auf der ursprünglichen Meldung abgelehnt wurde (Anzahl/Anteil der daraufhin behobenen Meldungen) |
0 / n.z. | 1/0 % | 4/25 % |
Von meldender Person angegebener Grund | Gesamtanzahl der eingegangenen Meldungen2 | Anteil der deaktivierten oder gesperrten Inhalte in Deutschland | Eingegangene Gegendarstellungen7 | Anteil der akzeptierten Gegendarstellungen |
---|---|---|---|---|
§ 86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 26 | 19 % | 0 | n. z. |
§ 86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen |
23 | 30 % | 0 | n. z. |
§ 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 16 | 0 % | 0 | n. z. |
§ 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | 14 | 0 % | 0 | n. z. |
§ 100a StGB: Landesverräterische Fälschung | 15 | 0 % | 0 | n. z. |
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten | 18 | 6 % | 0 | n. z. |
§ 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten | 18 | 0 % | 0 | n. z. |
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen | 18 | 0 % | 0 | n. z. |
§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen | 18 | 0 % | 0 | n. z. |
§ 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung | 18 | 0 % | 0 | n. z. |
§ 130 StGB: Volksverhetzung | 16 | 6 % | 0 | n. z. |
§ 131 StGB: Gewaltdarstellung | 16 | 13 % | 0 | n. z. |
§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten | 18 | 11 % | 0 | n. z. |
§ 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen | 17 | 12 % | 0 | n. z. |
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte | 15 | 7 % | 0 | n. z. |
§ 185 StGB: Beleidigung | 29 | 14 % | 0 | n. z. |
§ 186 StGB: Üble Nachrede | 19 | 0 % | 0 | n. z. |
§ 187 StGB: Verleumdung | 20 | 0 % | 0 | n. z. |
§ 189: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener | 15 | 7 % | 0 | n. z. |
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen | 28 | 7 % | 0 | n. z. |
§ 241 StGB: Bedrohung | 16 | 6 % | 0 | n. z. |
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten | 21 | 0 % | 0 | n. z. |
Nicht jugendfreie Inhalte3 | 985 | 100 % | 3 | 0 % |
Nicht jugendfreie sexuelle Dienstleistungen3 | 0 | 0 % | 0 | n. z. |
Gesellschaftlich relevante Fehlinformationen3 | 122 | 100 % | 0 | n. z. |
Fehlinformationen zum Thema Klima3 | 14 | 100 % | 0 | n. z. |
Verschwörungstheorien3 | 79 | 100 % | 1 | 100 % |
Gefährliche Güter und Aktivitäten3 | 170 | 100 % | 2 | 0 % |
Gewaltdarstellung und Drohungen3 | 1.005 | 100 % | 2 | 0 % |
Belästigung und Kritik3 | 207 | 100 % | 2 | 0 % |
Aktivitäten aus Hass3 | 2.132 | 100 % | 22 | 18 % |
Medizinische Fehlinformationen3 | 52 | 100 % | 0 | n. z. |
Datenschutzverletzungen3 | 60 | 100 % | 0 | n. z. |
Eingeschränkte Waren3 | 6 | 100 % | 0 | n. z. |
Selbstverletzung und schädliches Verhalten3 | 341 | 100 % | 9 | 11 % |
2 Da die Nutzenden beim Einreichen einer Beschwerde über das NetzDG-Beschwerdeformular mehrere Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs anführen können, stimmt die Gesamtzahl der Gegendarstellungen nach ursprünglich gemeldetem Grund eventuell nicht mit der Gesamtzahl der eingegangenen Meldungen überein.
3 Nutzende melden Inhalte aus einer Reihe von Gründen, etwa um Inhalte zu kennzeichnen, die zwar nicht rechtswidrig sind, aber nicht mit dem positiven Charakter und Zweck unserer Plattform im Einklang stehen. Zu diesen Daten gehören Nutzermeldungen, bei denen das NetzDG nicht als Grund für die Meldung angegeben wurde, bei denen wir aber festgestellt haben, dass sie sich auf Inhalte bezogen, die unter dem NetzDG rechtswidrig sind.
7 Die eingegangenen Gegendarstellungen sind beschränkt auf NetzDG-Beschwerden und Meldungen deutscher Nutzenden über angebliche Verstöße gegen unsere Community-Richtlinien, die unserer Feststellung nach möglicherweise gegen eine im NetzDG aufgeführte strafrechtliche Bestimmung verstoßen, obwohl der Nutzer oder die Nutzerin keine derartige im NetzDG aufgeführte strafrechtliche Bestimmung als Grund für die Meldung angeführt hat.
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